über den Beschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch – BauGB -)

Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 16.09.2026 die

18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Fürholzen)

beschlossen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft ausschließlich die im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichneten Grundstücke Fl.Nrn. 324, 335, 351, 351/3, 355, 361/Tfl., 362, 391/Tfl., 394/Tfl. und 417/Tfl. der Gemarkung Rohrbach sowie die Fl.Nrn. 1619, 1621 und 1622/3 der Gemarkung Fahlenbach.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung kann im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen sowie während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung) oder wahlweise am frei zugänglichen Infopunkt im Foyer (Erdgeschoss). eingesehen werden.

Die Grundstücke Fl.Nrn. 324, 335, 351, 351/3, 355, 361/Tfl., 362, 391/Tfl., 394/Tfl. und 417/Tfl. der Gemarkung Rohrbach sowie die Fl.Nrn. 1619, 1621 und 1622/3 der Gemarkung Fahlenbach sind bisher als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Als künftige Art der baulichen Nutzung soll nunmehr ein „Sondergebiet Photovoltaik“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) dargestellt werden.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.

Die FNP-Änderung wird im Regelverfahren nach § 2 ff. BauGB durchgeführt.

Nachrichtlicher Hinweis:

Zur gegenständlichen Flächennutzungsplan-Änderung wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 „Solarpark Fürholzen“ durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.

GEZ.: Christian Keck 1. BGM, Rohrbach 29.09.2026

Bek. Änderungsbeschluss_Lageplan

 

 

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