Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Gemeinde Rohrbach
In der Kläranlage „Mittleres Ilmtal“ bei Königsfeld wird das Abwasser unter anderem aus der Gemeinde Rohrbach so gereinigt, dass es anschließend gefahrlos in die Ilm eingeleitet werden kann. Diese Aufbereitung ist technisch aufwändig und benötigt erhebliche Mengen an Energie und Ressourcen.
Ein Grund dafür ist die große Menge an Niederschlagswasser, die gemeinsam mit dem Schmutzwasser aus Haushalten über die Kanalisation zur Kläranlage gelangt. Dabei ist Regenwasser grundsätzlich deutlich sauberer als häusliches Abwasser und müsste eigentlich nicht in der Kläranlage behandelt werden.
Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und verpflichtet die Kommunen, den Anteil des Niederschlagswassers in den Kläranlagen zu reduzieren. Die Einführung der sogenannten gesplitteten Abwassergebühr soll hierfür Anreize schaffen. Sie begünstigt Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die Niederschlagswasser möglichst auf ihrem eigenen Grundstück versickern lassen oder in Zisternen sammeln.
„Der ein oder andere wird künftig etwas mehr bezahlen müssen. Die gesamten Abwassergebühren bleiben für die Gemeinde zwar gleich, die Kosten werden jedoch anders verteilt – gerechter, wenn man so will, weil künftig das Verursacherprinzip stärker angewendet wird. Für durchschnittliche Einfamilienhausbesitzerinnen und -besitzer wird sich unter dem Strich meist wenig ändern“, erklärt Kämmerin Beate Kislinger.
Gerechter und nachhaltiger
Bislang wurde im Gemeindegebiet eine einheitliche Abwassergebühr erhoben. Maßstab war ausschließlich die verbrauchte Trinkwassermenge – unabhängig davon, wie viel Niederschlagswasser von einem Grundstück in die Kanalisation eingeleitet wurde.
Künftig wird zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser unterschieden. Die Gebühren bleiben insgesamt gleich, werden jedoch nach einem neuen System verteilt: Wer das Kanalsystem weniger belastet, zahlt künftig auch weniger. Ab Frühjahr 2028 schlägt sich der neue Abrechnungsmodus in den Rechnungen an die Bürgerinnen und Bürger nieder.
Die Schmutzwassergebühr richtet sich weiterhin nach der verbrauchten Trinkwassermenge. Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr werden hingegen mehrere Kriterien berücksichtigt:
- die Größe der versiegelten Flächen auf dem Grundstück
- der Grad der Versiegelung (z. B. vollversiegelt oder teilversiegelt wie bei Rasengittersteinen oder Splittflächen)
- ob Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickert
Bögen zur Selbstauskunft: Ihre Mithilfe ist gefragt
Wie hoch Ihre künftige Niederschlagswassergebühr ausfällt, hängt maßgeblich von den versiegelten Flächen auf Ihrem Grundstück und deren Anschluss an die Kanalisation ab.
Für eine erste Datengrundlage wurden Luftbilder aus dem kommunalen Geoinformationssystem (GIS) ausgewertet. Diese zeigen jedoch nicht alle Details – beispielsweise Zisternen, Versickerungsanlagen oder andere Rückhalteeinrichtungen.
Deshalb erhalten alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer Anfang April einen Selbstauskunftsbogen mit Lageplan ihres Grundstücks. Dieser sollte bis Ende Mai geprüft, ausgefüllt und gegebenenfalls korrigiert werden. Bitte tragen Sie dort ein:
- welche Flächen versiegelt sind
- welche Flächen an die Kanalisation angeschlossen sind
- ob Zisternen oder andere Rückhalteeinrichtungen vorhanden sind
Wichtig: Wenn keine Rückmeldung erfolgt, werden die Daten aus der Luftbildauswertung zugrunde gelegt. Dabei wird grundsätzlich angenommen, dass alle versiegelten Flächen an das Kanalnetz angeschlossen sind – was in vielen Fällen nicht zutrifft. Dadurch könnten die Gebühren höher ausfallen, als tatsächlich notwendig.
Unterstützung durch das Rathaus
Die Gemeindeverwaltung lässt die Bürgerinnen und Bürger bei der Bearbeitung der Auskunftsbögen nicht allein. Es besteht die Möglichkeit, individuelle Termine im Rathaus – auch am Nachmittag – zu vereinbaren, um die Unterlagen gemeinsam auszufüllen. Nähere Informationen hierzu werden zusammen mit den Auskunftsbögen verschickt. „Wir hoffen, dass viele Bürgerinnen und Bürger dieses Angebot nutzen. Gut ausgefüllte Selbstauskunftsbögen sparen auf beiden Seiten Zeit und vermeiden Missverständnisse“, so Kämmerin Beate Kislinger.
Zusätzlich lädt die Gemeinde am 21. April um 19 Uhr zu einer Bürgerinformationsveranstaltung in die Schmellerhalle ein. Die Versammlung wird aufgezeichnet und im Anschluss über den gemeindlichen YouTube-Kanal zur Verfügung gestellt.
Tipps: So können Sie Niederschlagswassergebühren reduzieren
Grundsätzlich gilt: Je weniger Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird, desto niedriger fällt die Gebühr aus. Folgende Maßnahmen können dazu beitragen:
- Lassen Sie Regenwasser möglichst auf Grünflächen Ihres Grundstücks versickern und erhalten Sie natürliche Bodenflächen.
- Verwenden Sie bei Einfahrten oder Wegen wasserdurchlässige Materialien wie Kies oder Rasengittersteine.
- Gründächer auf Garagen, Carports oder Gebäuden reduzieren versiegelte Flächen und halten Niederschlagswasser zurück.
- Sammeln Sie Regenwasser in Zisternen und nutzen Sie es beispielsweise zur Gartenbewässerung.
Interview von Stefanie Grindinger
