Gemeindeentwicklungskonzept
Durch das Dorf spazieren und diskutieren
Bürger gehen mit den Planerinnen durch ihr Dorf
Für die Gemeine Rohrbach wird gerade ein Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) erstellt. In diesem Rahmen finden in jedem Ortsteil „Dorfspaziergänge“ statt. Zusammen mit den für das Konzept beauftragten Planerinnen, Barbara Hummel und Beate Lang aus dem Büro Hummel | Kraus GbR, und den Bürgermeistern, spazierten die Bürger durch ihr Dorf und konnten es aus neuen Blickwinkeln entdecken und in direkten Austausch mit den Planerinnen treten.
Begonnen wurde mit den Ortsteilen Ottersried, Buchersried und Gambach am 08. Oktober, weiter ging es am 15. Oktober mit Rohr, Rinnberg und Fürholzen.
Die Spaziergänge waren überwiegend gut besucht und es gab einen regen Austausch zwischen Planerinnen und Bürgern zu den unterschiedlichsten Themen.
Welche Zukunft haben die Hofstellen?
In den meisten Ortsteilen von Rohrbach gibt es Hofstellen, die mehr oder weniger in Betrieb sind. Tatsache ist, dass die Landwirtschaft immer mehr zurück geht und immer mehr Gebäudebestand auf den Dörfern untergenutzt sein wird. Was tun damit? Nutzen, abreißen? „Wie soll damit umgegangen werden?“, war eine Frage der Planerinnen an die Dorfbewohner. Im gemeinsamen Austausch ergaben sich Fragen zu Baurecht, Kosten und Wohnwünschen. Der Umbau und Erhalt der Gebäudesubstanz wurden genauso diskutiert wie der Abbruch der Hofstellen und Neubau durch Einfamilienhäuser. Einig waren sich aber alle, dass das Dorf Geschosswohnungsbau mit vielen Wohneinheiten, gebaut von einem Investor, nicht verträgt.
Was macht ein Dorf aus?
Die Planerinnen wollten auch wissen, was den individuellen Dorfcharakter des jeweiligen Dorfes ausmacht. Hier wurde die starke Dorfgemeinschaft angesprochen, aber auch die gepflegten Gebäude und Gärten. Die Gebäudestellung und wie die Gebäude aussehen waren jedoch nach Meinung der meisten Bürger nicht so wichtig.
Baurecht für Angehörige
Große Einigkeit bestand in dem Bedürfnis nach Bauplätzen für Angehörige. Familienmitglieder sollen auf dem eigenen Grundstück oder auf neu ausgewiesenen Bauflächen Einfamilienhäuser bauen können. In diesem Zusammenhang wurden von den Planerinnen die baurechtlichen Möglichkeiten und Vorgaben kurz erläutert, aber auch die Notwendigkeit des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, Schutz der Landschaft vor Zersiedelung und der Möglichkeit der Nutzung bestehender untergenutzter Gebäude.
Regionaler Baustil oder Toskanahaus?
Auf die Frage ob der regionale Baustil (z. B. länglicher Baukörper mit Satteldach, Ortgang ohne Dachüberstand, etc.) gepflegt und zeitgemäß weiterentwickelt werden sollte oder jeder bauen darf wie er will, gingen die Meinungen auseinander. Für manche überwiegt die individuelle Freiheit, zu bauen, wie man möchte. Das noch vorherrschende Ortsbild, das maßgeblich durch die bestehenden Gebäude geprägt ist, kann zu Gunsten des individuellen Baustils aufgegeben werden.
Andere Bürger und Bürgerinnen waren der Meinung, dass es schon ein paar Rahmenbedingungen geben sollte, so dass die Gebäude in das Ortsbild passen und das Ortsbild im Großen und Ganzen erhalten bleibt. Damit war jedoch nicht gemeint, dass historisierend gebaut werden soll.
Dorfgemeinschaft leben
Auf dem Dorf leben heißt in einer Dorfgemeinschaft leben. So war das jedenfalls früher. Heute verändert sich das jedoch. Wie ausgeprägt das Gemeinschaftsleben ist, unterschied sich stark von Ortsteil zu Ortsteil. In manchen Ortsteilen war das Thema sehr wichtig, bei anderen gar nicht. Alle bewerteten jedoch einen zu starken Zuzug von Auswärtigen kritisch.
Einfamilienhaus ohne Alternative?
Auf die Frage wie die Bürger wohnen wollen, hatte das Einfamilienhaus die höchste Priorität. Familienleben im eigenen Einfamilienhaus wird als typisch angesehen. Hier erläuterten die Planerinnen, dass gerade auf dem Dorf das Generationenwohnen Tradition hat. Mehrere Generationen wohnten üblicherweise in einem Haus. Vor dem Hintergrund des großen untergenutzten Gebäudebestandes, z. B. der Nebengebäude der Hofstellen, wurde die Nutzung dieser Gebäude zu Wohnzwecken angeregt. Dies wurde in der Bürgerschaft aus unterschiedlichen Gründen kontrovers diskutiert.
Ein Wohnungsangebot für junge Menschen z. B. im Ausbildungsalter, Alleinstehende, Alleinerziehende, oder ältere Personen, die sich verkleinern wollen, erscheint wegen der fehlenden Angebote vor Ort und eingeschränkter Mobilität ohne Auto nicht notwendig und attraktiv zu sein.
Was darf man und was darf man nicht auf dem eigenen Grundstück
Viel Unverständnis wurde zu den baurechtlichen Vorgaben und Entscheidungen geäußert. Dazu erläuterten die Planerinnen das Planungsrecht in den Grundzügen, konnten jedoch auf individuelle Bauvorhaben im Rahmen der Ortsspaziergänge nicht eingehen. Besonders die Begrifflichkeiten „Außenbereich“, § 35 BauGB, im Gegensatz zum „Innenbereich“, § 34 BauGB, löste Verwirrung aus. Diese beiden Paragrafen regeln die Möglichkeiten des Bauens innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und wo da die Grenzen liegen. Bürger und Bürgerinnen äußerten den Wunsch nach einer Beratung, die bereits im Rathaus geleistet wird. Auch wurde angeregt, dass vor allem externe Bauherren Auflagen zur Nutzung der Grundstücke bekommen, so dass keine städtebaulichen Missstände entstehen.
Rege Beteiligung, neue Denkanstöße und lebendige Diskussion
Die Beteiligung der Bürgerschaft ist in der Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes ein wichtiger Bestandteil. Das Gemeindeentwicklungskonzept kann nur mit der Bürgerschaft entwickelt werden. Aus diesem Grund war es sehr erfreulich, wie viele Bürger und Bürgerinnen sich an den Dorfspaziergängen beteiligt haben. Zusammen mit den Planerinnen wurden neue Aspekte angesprochen, Denkanstöße gegeben und der Blick auf das eigene Dorf geschärft. In weiteren Veranstaltungen soll dieser Prozess der Auseinandersetzung mit der Zukunft der Ortsteile fortgesetzt werden.
Ein Gemeindeentwicklungskonzept ist ein gesamtheitliches Konzept zur Entwicklung einer Gemeinde mit allen Ortsteilen. Dabei werden alle Aspekte der Ortsteile berücksichtigt: die Historie, die Siedlungsentwicklung, die Verkehrssituation, die Einkaufsmöglichkeiten, die Gastronomie, die Natur- und Landschaftsräume, aber auch die Bevölkerungsentwicklung, soziale Infrastruktur, Brauchtum, Traditionen und Gewohnheiten usw. – eben alles, was ein Dorf ausmacht. Es wird vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern gefördert.
Noch mehr Dorfspaziergänge
Die Dorfspaziergänge der weiteren Ortsteile – Rohrbach, Fahlenbach, Waal und Ossenzhausen – fanden im Frühjahr 2023 statt.
Wir freuen uns, dass wieder viele Bürgerinnen und Bürger teilnahmen und ihre Ansichten einbrachten.
Ergebnisse der online-Befragung
Im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzepts wurde eine online-Befragung durchgeführt, in der wir Ihre Ansichten zu verschiedensten Themen der Ortsentwicklung kennen lernen konnten. Wir bedanken uns für die rege Beteiligung!
Teilnahme
- am allgemeinen Fragebogen: 420 Personen
- am Jugend-Fragebogen: 68 Personen
- insgesamt ca. 15.000 gesetzte Kreuze
- insgesamt über 3.000 Kommentare
Es gab also sehr viele, umfassende Anregungen und Kommentare. Zu allen Themenfeldern gab es verschiedene Perspektiven und zum Teil kontroverse Meinungen.
Die hohe Anzahl der Teilnehmenden und die vielen textlichen Beiträge zeugen davon, dass Sie sich intensiv mit ihrem Umfeld und unserer Gemeinde beschäftigen – das freut uns!
Die Ergebnisse flossen in die Bearbeitung des Gemeindeentwicklungskonzepts ein.
Finale Fassung des Gemeindeentwicklungskonzepts
Gemeindeentwicklungskonzept_2025
Anlagen zum Gemeindeentwicklungskonzept
Denkmalpflegerischer Erhebungsbogen Rohrbach
Denkmalpflegerischer Erhebungsbogen Fahlenbach
LE-NA Rohrbach Ergebnis gesamt – Allgemeiner Fragebogen
LE-NA Rohrbach Ergebnis Jugend — Fragebogen der Jugend