BEITRÄGE UND GEBÜHREN

ERHEBUNGEN ÖFFENTLICHE ABGABEN

Während die Haushalte von Bund und Ländern überwiegend „Steuer­haushalte“ sind, machen die Steuer­einnahmen der Gemeinden nur rund ein Drittel aus, Gebühren und Beiträge erbringen etwa ein Viertel der Einnahmen. Gemeinden erheben öffentliche Abgaben auf Grund von Gesetzen.

GRUND- UND GEWERBESTEUER

  • Gewerbesteuer Hebesatz 340 v. H. (seit 01.01.2023)
  • Grundsteuer A Hebesatz 320 v. H.
  • Grundsteuer B Hebesatz 320 v. H.

MÜLLGEBÜHREN

Für die Müllabfuhr ist der Landkreis (Abfall­wirtschafts­betrieb Pfaffenhofen) zuständig. Näheres finden Sie auf der Homepage der Abfallwirtschaftsbetriebs.

Details Gebühren und Beiträge

Sind einzusehen in den Satzungen und Verordnungen der jeweils Zuständingen Stelle. Weiter zu den Satzungen & Verordnungen

 

 

Patrizia Brandstetter

Patrizia Brandstetter

Kasse, Steueramt

08442 9670-36