BEITRÄGE UND GEBÜHREN
ERHEBUNGEN ÖFFENTLICHE ABGABEN
Während die Haushalte von Bund und Ländern überwiegend „Steuerhaushalte“ sind, machen die Steuereinnahmen der Gemeinden nur rund ein Drittel aus, Gebühren und Beiträge erbringen etwa ein Viertel der Einnahmen. Gemeinden erheben öffentliche Abgaben auf Grund von Gesetzen.
GRUND- UND GEWERBESTEUER
- Gewerbesteuer Hebesatz 340 v. H. (seit 01.01.2023)
- Grundsteuer A Hebesatz 320 v. H.
- Grundsteuer B Hebesatz 320 v. H.
MÜLLGEBÜHREN
Für die Müllabfuhr ist der Landkreis (Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen) zuständig. Näheres finden Sie auf der Homepage der Abfallwirtschaftsbetriebs.
Details Gebühren und Beiträge
Sind einzusehen in den Satzungen und Verordnungen der jeweils Zuständingen Stelle. Weiter zu den Satzungen & Verordnungen