über den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch -BauGB-)

Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 16.09.2026 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 56) im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet

„Solarpark Fürholzen“

beschlossen, das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden: Durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 339, 353, 354, 356, 393, 407 der Gemarkung Rohrbach, sowie Fl.Nrn. 388, 1617 der Gemarkung Fahlenbach und den nördlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 1621 und 1622/3 der Gemarkung Fahlenbach
im Osten: Durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 291/1, 334, 356, 407 und 363 der Gemarkung Rohrbach und den östlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 351, 351/3 und 394/Tfl. der Gemarkung Rohrbach, sowie der Fl.Nr. 1622/3 der Gemarkung Fahlenbach
im Süden: Durch die Gemeindeverbindungsstraße Fl.Nr. 273 der Gemarkung Rohrbach, die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 332, 353, 360, 354, 393 und 407 der Gemarkung Rohrbach, sowie der südlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 361, und 417/Tfl. der Gemarkung Rohrbach und Fl.Nrn. 1619 und 1621 der Gemarkung Fahlenbach
im Westen: Durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 356, 393 und 1663 der Gemarkung Rohrbach und Fl.Nrn. 1610 und 1617 der Gemarkung Fahlenbach, sowie durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 324, 335, 351, 351/3, 355, der Gemarkung Rohrbach, sowie der Fl.Nr. 1619 der Gemarkung Fahlenbach.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 324, 335, 351, 351/3, 355, 361/Tfl., 362, 391 Tfl., 394 Tfl. und 417/Tfl. der Gemarkung Rohrbach sowie die Grundstücke Fl.Nrn. 1619, 1621 und 1622/3 der Gemarkung Fahlenbach, und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplan-Aufstellung kann im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen sowie während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung) oder wahlweise am frei zugänglichen Infopunkt im Foyer (Erdgeschoss). eingesehen werden.

Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO einschließlich einer entsprechenden Eingrünung für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.

Nachrichtlicher Hinweis:

Zur gegenständlichen Bebauungsplan-Aufstellung wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die 18. Flächennutzungsplan-Änderung durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.

GEZ.: Christian Keck, 1. BGM, Rohrbach, den 29.09.2026

Bekannt. Aufstellungsbeschluss_Lageplan2