Die Antragstellung für den Pflichtumtausch von Führerscheinen
wird ab sofort und bis auf Weiteres zentral über die Servicestelle im
Haupthaus des Landratsamts Pfaffenhofen am Hauptplatz 22 in
Pfaffenhofen abgewickelt.
Bürgerinnen und Bürger können ihre vollständigen Antragsunterlagen dort
direkt und ohne vorherige Terminvereinbarung abgeben. Die weitere
Bearbeitung der Anträge erfolgt wie bisher durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Mit der zentralen Entgegennahme der Unterlagen wird die
Antragstellung gebündelt und für Bürgerinnen und Bürger
unkompliziert gestaltet.
Die Servicestelle ist zu folgenden Zeiten besetzt:
• Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
• Freitag: 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Hauptwohnsitz im
Landkreis Pfaffenhofen. Zudem ist eine persönliche Vorsprache zur
Leistung der Unterschrift für den Kartenführerschein erforderlich.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen vollständig
vorzulegen:
– vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag; das
Antragsformular steht auf der Homepage des Landkreises
unter www.landkreis-pfaffenhofen.de > Landratsamt >
Geschäftsverteilung > Fahrerlaubnisbehörde zum Download
bereit auf: Ausstellung Führerschein Scheckkartenformat
– Führerschein im Original und als Kopie
– gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original und
als Kopie –
– aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform (nicht älter
als 6 Monate)
Nach der Bearbeitung und Ausstellung wird der neue Führerschein
per Post zugeschickt. Eine persönliche Abholung ist daher nicht
erforderlich.
Bereits vereinbarte Termine behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit.
Wer seine Unterlagen stattdessen bei der Servicestelle abgeben
möchte, kann dies gerne tun und sollte dort auf den bereits
vereinbarten Termin hinweisen oder diesen selbstständig
stornieren.
Infos zum Pflichtumtausch
Bereits seit Längerem gilt für ältere Führerscheine eine gesetzliche
Umtauschpflicht. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19.
Januar 2013 ausgestellten Führerscheine schrittweise gegen einen
neuen EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Bei
Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem
18. Januar 2013 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist
nach dem Ausstellungsjahr.
Ob der eigene Führerschein von der Umtauschfrist zum 19. Januar
2027 betroffen ist, lässt sich anhand des Ausstellungsdatums
feststellen. Dieses befindet sich auf der Vorderseite des
Kartenführerscheins unter der Ziffer 4a.
Für Kartenführerscheine gelten folgende Umtauschfristen:
• Ausstellungsjahre 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
• 2008: bis 19. Januar 2029
• 2009: bis 19. Januar 2030
• 2010: bis 19. Januar 2031
• 2011: bis 19. Januar 2032
• 2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033
Die Fristen für den Umtausch von Führerscheinen, die vor 2002
ausgestellt wurden, sind bereits abgelaufen. Diese Führerscheine
sind nach Ablauf der jeweiligen Frist ungültig. Sie können jedoch
weiterhin umgetauscht werden.
Wichtig: Die Fahrerlaubnis selbst bleibt auch nach Ablauf der
Umtauschfrist bestehen. Beim Pflichtumtausch handelt es sich
lediglich um einen verwaltungstechnischen Austausch des
Führerscheindokuments. Eine neue Fahrerlaubnisprüfung ist damit
nicht verbunden.
Foto: Antragsstelle Landkreis Pfaffenhofen