Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 16.09.2026 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 57) im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet
„Solarpark Gambach Nord-West“
beschlossen, das wie folgt umgrenzt ist:
| im Norden: | durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 184 und 193 und 181 der Gemarkung Gambach |
| im Osten: | durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 183, Gemarkung Gambach, und der Kreisstraße PAF 21 von Gambach nach Langenbruck (Fl.Nr. 743, Gemarkung Langenbruck) |
| im Süden: | durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 176, Gemarkung Gambach, sowie der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 181, Gemarkung Gambach |
| im Westen: | durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 183 und 187, Gemarkung Gambach |
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 181 (Ausgleichsfläche), 184 und 193 der Gemarkung Gambach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplan-Aufstellung kann im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen sowie während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung) oder wahlweise am frei zugänglichen Infopunkt im Foyer (Erdgeschoss). eingesehen werden.
Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO einschließlich einer entsprechenden Eingrünung für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.
Nachrichtlicher Hinweis:
Zur gegenständlichen Bebauungsplan-Aufstellung wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die 19. Flächennutzungsplan-Änderung durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.
GEZ.: Christian Keck, 1. BGM, Rohrbach, den 24.09.2026
Lageplan ist unter folgendem Link einsehbar: Bekannt. Aufstellungsbeschluss_Lageplan2