Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 06.11.2024 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft ausschließlich das im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichnete Grundstück Fl.Nr. 943/5 der Gemarkung Rohrbach.

Das Grundstück Fl.Nr. 943/5 der Gemarkung Rohrbach ist bisher als landwirtschaftliche Fläche im Flächennutzungsplan dargestellt. Als künftige Art der baulichen Nutzung soll nunmehr eine „gemischte Baufläche – urbanes Gebiet (i.S. von § 6a BauNVO)“ dargestellt werden.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Ing.-Büro Eichenseher, Pfaffenhofen, beauftragt. Der Umweltbericht wurde von Landschaftsarchitekt Norbert Einödshofer, Scheyern, erstellt.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit seinen Anlagen wurde nach vorausgegangener frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) vom Gemeinderat in der Sitzung vom 15.04.2026 gebilligt.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (in der Fassung vom 15.04.2026) mit Begründung (i.d.F. v. 15.04.2026), Umweltbericht (i.d.F. v. 15.04.2026), schall- und erschütterungstechnische Untersuchung (i.d.F. v. 28.01.2025), ergänzende Immissionsschutzfachliche Stellungnahme (i.d.F. v. 18.03.2026), klimatische Stellungnahme (i.d.F. v. 16.01.2026), Kampfmittelvorerkundung (i.d.F. v. 31.01.2025), geotechnischer Bericht (i.d.F. v. 12.02.2025), Entwässerungskonzept (i.d.F. v. 15.04.2026), spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (i.d.F. v. 15.10.2025), fachliche Stellungnahme zur Berücksichtigung von landschaftlichem Vorbehaltsgebiet / regionalem Grünzug / Biotopverbund (i.d.F. v. 26.01.2026) sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen können in der Zeit vom
                                                                                                         05.Mai 2026 bis einschließlich 17. Juni 2026
im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen eingesehen werden.

Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Auslegungszeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung) oder wahlweise am frei zugänglichen Infopunkt im Foyer (Erdgeschoss) des Rathauses.
Während der Veröffentlichungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an bauamt@rohrbach-ilm.de abgegeben werden, können jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rohrbach eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen):
=> Die Tabelle ist aus Platzgründen auf den nachfolgenden Seiten 3-6 (abgedruckt)!

Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1   Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach  § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1   Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nachrichtlicher Hinweis:
Zum gegenständlichen Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 50 „Gesundheitszentrum Schönwiese“ durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.

gez. 1. BGM Christian Keck
Rohrbach den, 04.05.2026

Dokumente zum Download:
Bekannt. Auslegung § 3 Abs. 2_Lageplan
Bekannt. Auslegung § 3 Abs. 2_Tabelle Umweltinformationen
14. FNP-Änd. Gesundheitszentrum Schönwiese_Planzeichnung (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
14. FNP-Änd. Gesundheitszentrum Schönwiese_Begründung (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
14. FNP-Änd. Gesundheitszentrum Schönwiese_Umweltbericht (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
14. FNP-Änd. Gesundheitszentrum Schönwiese_schall- und erschütterungstechnische Untersuchung (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
14. FNP-Änd. Gesundheitszentrum Schönwiese_ergänzende immissionsschutzfachliche Stellungnahme (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
14. FNP-Änd. Gesundheitszentrum Schönwiese_Kampfmittelvorerkundung (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
14. FNP-Änd. Gesundheitszentrum Schönwiese_geotechnischer Bericht (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
14. FNP-Änd. Gesundheitszentrum Schönwiese_spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
14. FNP-Änd. Gesundheitszentrum Schönwiese_SN zu VorbehaltsgebietGrünzugBiotopverbund (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
14. FNP-Änd. Gesundheitszentrum Schönwiese_Entwässerungskonzept (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
14. FNP-Änd. Gesundheitszentrum Schönwiese_Klimatische Stellungnahme (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
Zusammenstellung umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen zu § 3 Abs. 2