am 31.01.2026 hat der Bundestag eine Verordnung zur Änderung der Gebühren für Beantragung von Personalausweisen beschlossen.
Nach Verkündigung dieser Verordnung am 06.02.2026 werden die Gebühren ab 07.02.2026 wie folgt erhöht.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46 Euro (10 Jahre gültig) |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 27,60 Euro (6 Jahre gültig) |
| Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig) |
Bildnachweis: Bayr. Staatsministerium des Inneren