am 31.01.2026 hat der Bundestag eine Verordnung zur Änderung der Gebühren für Beantragung von Personalausweisen beschlossen.

Nach Verkündigung dieser Verordnung am 06.02.2026 werden die Gebühren ab 07.02.2026 wie folgt erhöht.

Antragstellende Person ab 24 Jahren 46 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 27,60 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig)

 

Bildnachweis: Bayr. Staatsministerium des Inneren