Bereits zum wiederholten Mal erhielten wir vom ortsansässigen Jäger die Nachricht, dass ein Reh nachweislich von einem Hund gerissen wurde. Der Gemeinde Rohrbach wurden in diesem Zusammenhang auch Bilder übermittelt. Die Tiere mussten qualvoll sterben oder durch den Jäger von deren Leid erlöst werden. Leider ist dies auf die mangelnde Achtsamkeit mancher Hundehalter*innen zurück zu führen.

Wir möchten Sie daher in der Sache eindringlich informieren, sensibilisieren und auf die geltende Rechtslage aufmerksam machen: Für Hunde besteht sowohl im Wald als auch in der Landschaft zunächst einmal kein Leinenzwang. Einschränkungen gibt es lediglich in Landschafts- und Naturschutzgebieten. Die Naturschutzgesetze verbieten es aber grundsätzlich, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu belästigen, zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten.

Die Bewegungsfreiheit der Hunde hat demnach auch Grenzen: nach dem Bayerischen und dem

Bundesjagdgesetz hat der Jäger die Berechtigung zum Schutz des Wildes tätig zu werden (Art. 42 BayJG). Bereits das Aufstöbern, Beunruhigen oder Hetzen von Wildtieren kann den Verdacht des Wilderns begründen und entsprechende Konsequenzen – für Hund und Halter – nach sich ziehen (beispielsweise Strafverfahren, Tötung des wildernden Hundes).

Wir bitten Sie daher dringend um Ihre Mithilfe; tragen Sie dazu bei, dass zukünftig solche unnötigen und grausamen Vorkommnisse in der Natur unterbleiben.

Mehr Informationen finden Sie beim Bayerischen Jagdverband:

Vielen Dank für Ihr Verständnis!