Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit der Rahmenvorgabe und damit die Einführung der gelben Tonnen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm bestätigt. „Der Weg zur Einführung der gelben Tonne im Landkreis Pfaffenhofen hat damit eine wichtige Hürde genommen“, betont Landrat Albert Gürtner.
Das Verwaltungsgericht München hatte Ende Mai des Jahres bei einer mündlichen Verhandlung die Klage des Entsorgungsunternehmens Zentek (Duales System) gegen den Landkreis Pfaffenhofen auf Einführung der gelben Tonne abgewiesen. Gegen das Urteil hatte Zentek Antrag auf Berufung gestellt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Zulassung der Berufung nun mit Beschluss vom 14. September abgelehnt. Die Rahmenvorgabe ist somit ab sofort rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
„Soweit uns bekannt, ist dies die erste Entscheidung eines Gerichts in Deutschland, in dem die Berufung bezüglich einer Rahmenvorgabe nicht zugelassen wurde“, so Werkleiterin Elke Müller.
Wie die Werkleiterin weiter mitteilt, laufe derzeit eine Ausschreibung des Duales Systems Zentek bezüglich der Einführung der gelben Tonnen im Landkreis Pfaffenhofen mit 14-tägiger Abholung. „Mehr wissen wir derzeit leider noch nicht. Daher können wir auch nicht einschätzen, wann genau die Sammlung von Verpackungskunststoffen mittels gelben Säcken vom Bringsystem an den Wertstoffhöfen auf ein Holsystem mittels gelber Tonne umgestellt wird“, so Elke Müller. Ein Start könnte aber wohl im Laufe des ersten Halbjahres 2024 erfolgen.
Sobald nähere Informationen vorliegen, wird der AWP die Bürgerinnen und Bürger informieren.