Bekanntmachung

über die erneute Auslegung des Planentwurfes für die Änderung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch -BauGB-
(§ 2 Abs. 1 Satz 2, § 1 Abs. 8, § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat hat am 15.11.2023 die
                                                                                             10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Am Bahnhof“
beschlossen.

Die Bebauungsplan-Änderung betrifft ausschließlich die im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichneten 3 Änderungsbereiche:

Änderungsbereich 1:

Betroffene Parzellen: Fl.Nrn. 1050/5, 1050/19, 1050/20, 1050/15, 1050/6, 1050/7, 1050/23, 1050/8, 1050/24, 1050/9, 1050/26, 1050/25, 1050/22, 1046/15, 1046/1, 1046/14, Gemarkung Rohrbach

Änderungsbereich 2:

Betroffene Parzellen: Fl.Nrn. 1046/22, 1046/13, 1046/16, 1046/21, 1046/3, 1046/17, 1046/4, 1041/2, 1046/20, 1046/5, 1046/18, 1041/3, 1046/10, Gemarkung Rohrbach

Änderungsbereich 3:

Betroffene Parzellen: Fl.Nrn. 1041/7, 1041/18, 1041/19, 1041/20, 1041/21, 1041/23, 1041/11, 1041/12, 1041/6 Tfl., 1041/22, 1041/25, 1041/9, Gemarkung Rohrbach

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Folgende wesentliche Änderungen sind beabsichtigt:
– Anpassung der Baugrenzen, Gebietsart und Darstellung der Bauparzellen im Bereich der beiden nicht zur Ausführung gekommenen Erschließungsstraßen (betrifft Änderungsbereich 1 und 2)
– Wegfall der „offenen Bauweise“ (betrifft Änderungsbereich 1 und 2)
– Änderung der Gebietsart des südlichen Wohnbereiches an der Robert-Bosch-Straße von Mischgebiet (i.S. § 6 BauNVO) in ein Allgemeines Wohngebiet (i.S. § 4 BauNVO) (betrifft Änderungsbereich 3)
– Änderungsanpassung der Berechnung der Traufhöhe (betrifft Änderungsbereich 1-3)
– sonstige kleinere Modifizierungen von Festsetzungsformulierungen (betrifft Änderungsbereich 1-3)
– Hinweis: Darüber hinaus gelten die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes mit seinen bisher ergangenen Änderungen weiter.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Schwarz, München, beauftragt.

Nach der durchgeführten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) wurde in der Gemeinderatssitzung vom 15.04.2026, ergänzt durch Beschluss vom 10.06.2026, die nochmalige Änderung der Planfassung beschlossen.

 Im Wesentlichen wurden folgende erneute Änderungen und Ergänzungen beschlossen:
– Konkretisierende Lärmfestsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 a) aa) BauGB
– Modifizierung der Traufhöhen-Festsetzung sowie Ausnahmeregelung zur Geschosshöhe

Der Bebauungsplan-Änderungsentwurf mit Begründung wurde nach vorausgegangener förmlicher Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vom Gemeinderat in der Sitzung vom 15.04.2026, ergänzt durch Beschluss vom 10.06.2026, gebilligt.

Der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung (jeweils i.d.F. v. 10.06.2026) kann gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

15. Oktober 2026 bis einschließlich 30. Oktober 2026

im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachung erneut eingesehen werden. Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Auslegungszeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung) oder wahlweise am Infopunkt im Foyer (Erdgeschoss, barrierefrei erreichbar).
Während der Veröffentlichungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen – jedoch nur zu den erneut geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes (in den Verfahrensunterlagen jeweils in ROT dargestellt) – vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an bauamt@rohrbach-ilm.de abgegeben werden, können jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rohrbach eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 3 Abs. 2, § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Änderung des Bebauungsplanes soll ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 4 BauGB).

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1   Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Rohrbach, den 14.10.2026
gez. 1. Bürgermeister Christian Keck

Anlagen zum Download:
– Bekannt. erneute Auslegung § 4a Abs. 3_Lageplan
– Planzeichnung
– Begründung
– Datenschutzrechtliche Informationspflichten