Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen
besichtigt in den kommenden Wochen geeignete Flächen, um diese
für die Antragsphase des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) im
Januar des kommenden Jahres vorzumerken. Damit die Maßnahmen
optimal auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt werden können,
erfolgt die Begutachtung bereits jetzt im Sommer.
Landwirtinnen und Landwirte, die Interesse an der Aufnahme ihrer
Flächen in das Vertragsnaturschutzprogramm (Offenland) haben,
werden gebeten, bereits jetzt das Online-Formular unter
www.landkreis-pfaffenhofen.de/FID4301 auszufüllen. So kann die
Untere Naturschutzbehörde die Flächen in den nächsten Wochen
besichtigen. Nach der Ortseinsicht setzen sich die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter mit den Interessierten in Verbindung, um
gemeinsam ein individuelles Konzept zu entwickeln, das sowohl den
Zielen des Natur- und Artenschutzes als auch den Möglichkeiten
und Interessen des jeweiligen Betriebes gerecht wird.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren
Naturschutzbehörde betreuten im vergangenen Jahr 235 Verträge
mit knapp 261 Hektar Fläche im Rahmen des
Vertragsnaturschutzprogramms. Insgesamt sind damit im Landkreis
Pfaffenhofen 2.005 Hektar Teil des Vertragsnaturschutzprogramms.
„Wir freuen uns über das Engagement von Landwirtinnen und
Landwirten, die sich für eine naturschonende Bewirtschaftung
entscheiden. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt
unserer Landschaft und zur Steigerung der Artenvielfalt“, so Landrat
Albert Gürtner.
Die Zahlungen an die Nutzungsberechtigten erfolgen durch das Amt
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemeinsam mit den
übrigen landwirtschaftlichen Fördermitteln. Die Untere
Naturschutzbehörde begleitet die Maßnahmen fachlich.
Ziel des Vertragsnaturschutzprogramms ist es, ökologisch wertvolle
Lebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten sowie die
Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft zu
erhalten, zu entwickeln und zu verbessern.
Mit den VNP-Vereinbarungen wird der Mehraufwand ausgeglichen,
der Eigentümerinnen und Eigentümern beziehungsweise
Nutzungsberechtigten durch eine naturschonende land-, forst- oder
fischereiwirtschaftliche Bewirtschaftung ihrer Flächen entsteht.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Fläche zu einer
naturschutzfachlichen Kulisse gehört, beispielsweise zu einem
Wiesenbrütergebiet oder einem Bereich zum Aufbau eines
Biotopverbunds. Je nach Maßnahme werden unter anderem
Düngung und Pflanzenschutz ausgesetzt oder Mähzeitpunkte
festgelegt, um die Ausbreitung seltener Tier- und Pflanzenarten zu
fördern.
Bisher liegen die VNP-Förderflächen insbesondere in den
Wiesenbrütergebieten des Landkreises Pfaffenhofen. Doch auch
Flächen in Natura2000-Gebieten oder Naturschutzgebieten bieten
Potenzial. „Um den gesetzlich verpflichtenden Aufbau eines
bayerischen Biotopverbundes im Offenland von 15 Prozent bis 2030
zu erreichen, könnten beispielsweise auch entlang der Ilm und der
Paar sowie in deren Umfeld extensive Wiesen gefördert werden.
Auch die natur- und artenschutzverträgliche Bewirtschaftung und
Pflege von Gewässerrandstreifen tragen zur Umsetzung der Ziele
für den Natur- und Artenschutz bei“, so Landrat Albert Gürtner.
Für allgemeine fachliche Fragen rund um das
Vertragsnaturschutzprogramm stehen von der Unteren
Naturschutzbehörde Tobias Hennige (Tel. 08441 27-3182) und für
verwaltungsrechtliche Fragen Ronny Hiller (Tel. 08441 27-316) und
Theresa Mutzbauer (Tel. 08441 27-3186) gerne zur Verfügung.
Anfragen können auch per E-Mail an
Vertragsnaturschutz@landratsamt-paf.de gerichtet werden.
Weitere Informationen rund um das Vertragsnaturschutzprogramm
gibt es auf der Internetseite des Landkreises Pfaffenhofen unter
www.landkreis-pfaffenhofen.de (Rubrik
Umwelt/Naturschutz/Förderprogramme) – Bayerisches
Vertragsnaturschutzprogramm (VNP).
Hier ist auch das Online-Formular zu Flächenbewertung zu finden.
Foto: Bianca Zagler
Wiese Feilenforst