Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 21.01.2026 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 54) im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet
„Solarpark Rinnberg“
beschlossen, das wie folgt umgrenzt ist:
| im Norden: | durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 169, 179, Gemarkung Rohr |
| im Osten: | durch die östliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 168, Gemarkung Rohr |
| im Süden: | durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 158, 169, 978, Gemarkung Rohr |
| im Westen: | durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 169, Gemarkung Rohr, und die westliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 171, Gemarkung Rohr |
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 168 und 171, Gemarkung Rohr, und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplan-Aufstellung kann im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen sowie während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung) oder wahlweise am frei zugänglichen Infopunkt im Foyer (Erdgeschoss). eingesehen werden.
Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO einschließlich einer entsprechenden Eingrünung für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.
Nachrichtlicher Hinweis:
Zur gegenständlichen Bebauungsplan-Aufstellung wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die 17. Flächennutzungsplan-Änderung durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.
gez. 1 BGM Christian Keck
Rohrbach den, 28.05.2026
Dokument zum Download:
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Lageplan