Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 21.01.2026 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 54) im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet
                                                                                                                                         „Solarpark Rinnberg“
beschlossen, das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden: durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 169, 179, Gemarkung Rohr
im Osten: durch die östliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 168, Gemarkung Rohr
im Süden: durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 158, 169, 978, Gemarkung Rohr
im Westen: durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 169, Gemarkung Rohr, und die westliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 171, Gemarkung Rohr

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 168 und 171, Gemarkung Rohr, und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplan-Aufstellung kann im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen sowie während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung) oder wahlweise am frei zugänglichen Infopunkt im Foyer (Erdgeschoss). eingesehen werden.

Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO einschließlich einer entsprechenden Eingrünung für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.

Nachrichtlicher Hinweis:
Zur gegenständlichen Bebauungsplan-Aufstellung wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die 17. Flächennutzungsplan-Änderung durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.

gez. 1 BGM Christian Keck
Rohrbach den, 28.05.2026

Dokument zum Download:
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Lageplan