Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 21.01.2026 die 17.Änderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Rinnberg) beschlossen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft ausschließlich die im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichneten Grundstücke Fl.Nrn. 168 und 171, Gemarkung Rohr.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung kann im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen sowie während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung) oder wahlweise am frei zugänglichen Infopunkt im Foyer (Erdgeschoss). eingesehen werden.

Die Grundstücke Fl.Nrn. 168 und 171, Gemarkung Rohr, sind bisher als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Als künftige Art der baulichen Nutzung soll nunmehr ein „Sondergebiet Photovoltaik“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) dargestellt werden.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.

Die FNP-Änderung wird im Regelverfahren nach § 2 ff. BauGB durchgeführt.

Nachrichtlicher Hinweis:
Zur gegenständlichen Flächennutzungsplan-Änderung wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Solarpark Rinnberg“ durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.

gez. 1 BGM Christian Keck
Rohrbach den, 28.05.2026

Dokument zum Download:
Bekanntmachung Änderungsbeschluss Lageplan