Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 10.12.2025 die 16.Änderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Waal) beschlossen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft ausschließlich die im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichneten Grundstücke Fl.Nrn. 64, 67/Tfl., 74, 75/Tfl., 77/Tfl., 191/Tfl., 191/1 Tfl., 199/Tfl., 216/Tfl., 219/Tfl., 221, 1079, 1080, 1081 und 1087/Tfl., Gemarkung Waal.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung kann im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen sowie während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung) oder wahlweise am frei zugänglichen Infopunkt im Foyer (Erdgeschoss). eingesehen werden.

Die Grundstücke Fl.Nrn. 64, 67/Tfl., 74, 75/Tfl., 77/Tfl., 191/Tfl., 191/1 Tfl., 199/Tfl., 216/Tfl., 219/Tfl., 221, 1079, 1080, 1081 und 1087/Tfl., Gemarkung Waal, sind bisher als landwirtschaftliche Flächen (bzw. teilweise als öffentliche Feld- und Waldwege) dargestellt. Als künftige Art der baulichen Nutzung soll nunmehr ein „Sondergebiet Photovoltaik“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) mit entsprechender Eingrünung (Ausgleichsfläche) dargestellt werden.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.

Die FNP-Änderung wird im Regelverfahren nach § 2 ff. BauGB durchgeführt.

Nachrichtlicher Hinweis:
Zur gegenständlichen Flächennutzungsplan-Änderung wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53 „Solarpark Waal“ durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.

gez. 1. BGM Christian Keck
Rohrbach den, 28.05.2026

Dokument zum Download:
Bekanntmachung Änderungsbeschluss Lageplan