Auch in diesem Jahr werden Sportlerinnen und Sportler, die 2023 überregional erfolgreich waren, im Rahmen der schon traditionellen Sportlerehrung des Landkreises Pfaffenhofen geehrt. Das Landratsamt bittet daher alle Sport- und Schützenvereine, die für eine Ehrung in Frage kommenden Sportlerinnen und Sportler unter Beachtung der neuen Ehrenordnung bis spätestens 28. Februar 2024 zu melden. Auch Sportlerinnen und Sportler, die die Kriterien für eine Ehrung erfüllen und im Landkreis Pfaffenhofen wohnen, aber einem Verein außerhalb des Landkreises angehören, können eine Auszeichnung beim Landratsamt selbst beantragen oder von diesem Verein beantragen lassen.

Geehrt werden Einzelsportlerinnen und -sportler, die z. B. Platz eins bei Bayer. Meisterschaften, Platz eins bis fünf bei Deutschen Meisterschaften, Platz eins bis acht bei Europameisterschaften, Platz eins bis zehn bei Weltmeisterschaften oder Mannschaften, die z. B. den Aufstieg in die höchste bayerische oder deutsche Spielklasse erreicht haben. Eine Teilnahme an Olympischen Spielen ist ebenfalls ausreichend. Details sind der Ehrenordnung des Landkreises zu entnehmen. Diese und das entsprechende Meldeformular können im Büro des Landrats unter Tel. 08441 27394 bei Astrid Appel angefordert oder auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-pfaffenhofen.de (https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/ehrenamt-und-vereine/orden-und-ehrungen/) abgerufen werden.

Aus organisatorischen Gründen können nur die Meldungen berücksichtigt werden, die fristgerecht eingereicht, vom Verein abgezeichnet und die aufgeführten Erfolge mittels einer Kopie der Siegerurkunde bzw. einer offiziellen Ergebnisliste des Fachverbandes belegt sind.