Friedhöfe, Beerdigung/Bestattung & Grabgebühren

Was erledigen Sie beim Sterbefall im Standesamt?

Jeder Todesfall bringt bestimmte Dinge mit sich, die erledigt werden müssen. Im Folgenden möchten wir Ihnen Unterstützung geben.

Melden Sie den Todesfall beim Standesamt. Dies kann auch das Bestattungsunternehmen für Sie erledigen. Das Standesamt stellt die Sterbeurkunden aus. Auf Meldung vom Standesamt führt das Einwohneramt die polizeiliche Abmeldung durch.

Wenn Sie persönlich den Sterbefall im Standesamt anzeigen und beurkunden lassen möchten:

Legen Sie bitte immer die Originaldokumente vor. Für Urkunden und Urteilsausfertigungen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, ist eine Übersetzung eines öffentlich beeidigten Übersetzers vorzulegen.

Grundsätzlich erforderliche Dokumente:

  • Gültiger Personalausweis/Reisepass der vorsprechenden Person
  • Ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil)
  • War der nicht im Gemeindegebiet: erweiterte Meldebescheinigung
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag bzw. Geburtsurkunde
  • ggf. Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil, rechtskräftiger Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft, Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/Lebenspartners

Im Einzelfall können noch weitere Dokumente erforderlich sein. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gebühren

  • Eine Sterbeurkunde, auch die mehrsprachige, kostet derzeit 12 EUR.
  • Für die Krankenkasse und für Rentenzwecke wird je eine gebührenfreie Urkunde ausgestellt.

Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles im Ausland

Das Standesamt Rohrbach ist seit 01.01.2009 für die nachträgliche Sterbefallbeurkundung von in der Gemeinde Rohrbach wohnhaften Deutschen zuständig, die im Ausland verstorben sind. Hierfür legen Sie bitte statt der Todesbescheinigung die Original-Sterbeurkunde mit entsprechender Überbeglaubigung bei uns vor. Die Nachbeurkundung kostet 50 EUR zuzüglich weiterer anfallender Gebühren. Bitte kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer: 08442 967017 oder standesamt@rohrbach-ilm.de.

 

1. NACH TODESFALL - ARZT BENACHRICHTIGEN

Benachrichtigen Sie einen Arzt.Dieser kommt vorbei und stellt die Todesbescheinigung, die den Todeszeitpunkt und die Todesursache enthält, aus.

2. BESTATTER KONTAKTIEREN

Kontaktieren Sie einen Bestatter. Mit diesem besprechen Sie dann den Ablauf der Beerdigung, sowie die Ausgestaltung der Trauerfeier.

3. PFARRER INFORMIEREN

Informieren Sie einen Pfarrer, falls eine Aussegnung gewünscht wird.

Katholische Pfarreiengemeinschaft Rohrbach-Rohr-Fahlenbach
Pfarrer Abbé Andre Latyr Ndiaye
Kirchenweg 3
85296 Rohrbach
Kontakt:
Telefon: 08442 8809
Telefax: 08442 5499
E-Mail: rohrbach@bistum-augsburg.de

Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Wolnzach
Pfarrer Michael Baldeweg
Telefon: 08442 60467
baldeweg@ev-paf.de
Telefon Auferstehungskirche: 08442 964560 (Gebäude)
http://www.ev-paf.de/ 

Evangelisch-lutherisches Pfarramt
Josef-Marie-Lutz-Straße 1
85276 Pfaffenhofen
Telefon: 08441 805060
pfarramt.pfaffenhofen.ilm@elkb.de

 

4. WEN MÜSSEN SIE NOCH INFORMIEREN?

Informieren Sie den

  • Arbeitgeber,
  • den Rentenversicherungsträger
  • Krankenkasse
  • Standesamt: Melden Sie den Todesfall beim Standesamt. Dies kann auch das Bestattungsunternehmen für Sie erledigen. Das Standesamt stellt die Sterbeurkunden aus. Auf Meldung vom Standesamt führt das Einwohneramt die polizeiliche Abmeldung durch.
  • Beantragen Sie die Auszahlung, falls eine Sterbegeld-, Lebens- oder Unfallversicherung vorhanden ist.
  • Beantragen Sie die Witwen-/Witwerrenteund den Vorschuss für das Sterbevierteljahr, falls ein Anspruch besteht.

 

Isabell Hauptmann

Isabell Hauptmann

Standesamt, Friedhof, Straßenverkehrsrecht, Ordnungsamt

08442 9670-17

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