Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Je nach Bedarf kann stattdessen ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden. Diese werden zentral über die Bundesdruckerei Berlin ausgestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt daher mehrere Wochen.
Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes empfehlen aufgrund der Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei eine rechtzeitige Planung und Beantragung des gewünschten Ausweisdokumentes. Erforderliche Unterlagen, die zur Beantragung oder Verlängerung benötigt werden, sind:
- Ein aktuelles biometrisches Passbild des Kindes + Anwesenheit des Kindes
- Eine Geburtsurkunde (wenn noch nicht vorhanden)
- Die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter