Bei Trinkwasseruntersuchungen der Wasserversorgung Ilmtalgruppe wurden in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit coliformen Bakterien und intestinalen Enterokokken festgestellt. Deshalb wird vorsorglich ein sofortiges Abkochgebot erlassen. Auf dem Gebiet der Wasserversorgung Ilmtalgruppe betrifft das in Rohrbach konkret:
Ortsteile
- Fahlenbach
- Buchersried
- Straßhöfe
Gewerbegebiete
- Messerschmittstr.
- Reutfeld
- Bruckbach
Weiter sind auch Teil des Versorgungsgebiets der Waaler Gruppe in Rohrbach betroffen, die bis zum 30.09. mit Wasser der Ilmtalgruppe beliefert wurden.
Im Einzelnen sind dies:
Gesamtes Gewerbegebiet Moosäcker + Am Bahnhof
- Lilienthalstraße
- Burgstaller Straße
- Robert-Bosch-Straße
- Rudolf-Diesel-Straße
- Carl-Benz-Straße
- Werner-von Siemens-Str.
- Am Bahndamm
- Moorweg
- Moosäcker
Wohngebiete
- Im Gabis
- Hochmoos
- Sportweg
- Edenthalweg
- Fahlenbacher Straße – Hausnummern 16 – 39
- Raiffeisenstraße 5 – 33
- Getreidebogen
Das Abkochgebot gilt auch für Teile der Biburger Gruppe. Hier sind die Gemeinde Ernsgaden, Rockolding, Knodorf und Ilmendorf betroffen.
- Straßhöfe sind NICHT betroffen
In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung llmtalgruppe in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Der Nachweis coliformer Bakterien und intestinaler Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar.
Diese werden als sogenannte „Indikatorkeime“ im Trinkwasser untersucht. Sie finden sich häufig in Ausscheidungen von Warmblütern (Mensch, Rind, etc.), aber auch in Insekten/Schnecken. Diese Keime können somit ein Indikator für eine fäkale Verunreinigung, aber auch für eine Verunreinigung nicht fäkaler Herkunft sein.
Coliforme und intestinale Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Hinweise zum Abkochgebot
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Die Abkochanordnung ist eine Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung.
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