Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 21.01.2026 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 54) im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet
„Solarpark Rinnberg“
beschlossen, das wie folgt umgrenzt ist:
| im Norden: | durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 169, 179, Gemarkung Rohr |
| im Osten: | durch die östliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 168, Gemarkung Rohr |
| im Süden: | durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 158, 169, 978, Gemarkung Rohr |
| im Westen: | durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 169, Gemarkung Rohr, und die westliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 171, Gemarkung Rohr |
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 168 und 171, Gemarkung Rohr, und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.
Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO einschließlich einer entsprechenden Eingrünung für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 22.07.2026 gebilligt.
Es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie Vorhaben- und Erschließungsplan (jeweils i.d.F. v. 22.07.2026) in der Zeit vom
19. August 2026 bis einschließlich 07. Oktober 2026
im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.
Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Auslegungszeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung) oder wahlweise am frei zugänglichen Infopunkt im Foyer (Erdgeschoss). Es besteht hierbei die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Während der Veröffentlichungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an bauamt@rohrbach-ilm.de abgegeben werden, können jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rohrbach eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB analog nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Nachrichtlicher Hinweis:
Zum gegenständlichen Bebauungsplanverfahren wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.
GEZ. 17.08.2026: Tobias Schmitz, 2. BGM
Bekannt. Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1_Lageplan2
BPL Nr. 54 Solarpark Rinnberg_Planzeichnung (Fassung § 3 Abs. 1 BauGB)
BPL Nr. 54 Solarpark Rinnberg_VEPL (Fassung § 3 Abs. 1 BauGB)
BPL Nr. 54 Solarpark Rinnberg_Begründung (Fassung § 3 Abs. 1 BauGB)18