Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 10.12.2025 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 53) im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet

„Solarpark Waal“

beschlossen, das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden: durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 64, 74 (nördliche Grundstücksgrenze), 1079, Gemarkung Waal, der nördlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn., 216/Tfl., 221, Gemarkung Waal, sowie der nördlichen Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nrn. 77/Tfl., 191/Tfl., Gemarkung Waal
im Osten: durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 64, 75, 179, 217, 219, 1077, Gemarkung Waal, der Gemeindeverbindungsstraße Waal-Ossenzhausen (Fl.Nr. 56, Gemarkung Waal) sowie der östlichen Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nr. 216/Tfl., Gemarkung Waal
im Süden: durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 75, 67, 199, 1069, Gemarkung Waal, der südlichen Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nr. 1087/Tfl., Gemarkung Waal, sowie der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 221, Gemarkung Waal
im Westen: durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 67, 191/1, 197, 199, 209, Gemarkung Waal, der Gemeindeverbindungsstraße Waal-Ossenzhausen (Fl.Nr. 56, Gemarkung Waal) sowie der westlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 77/Tfl., Gemarkung Waal

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 67/Tfl., 74/Tfl., 75/Tfl., 77/Tfl., 191/Tfl., 216/Tfl., 221, 1080, 1081 und 1087/Tfl., Gemarkung Waal, und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO einschließlich einer entsprechenden Eingrünung für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung, Umweltbericht, Geländeschnitte, Vorhaben- und Erschließungsplan wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 22.07.2026 gebilligt.

Es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, Geländeschnitte sowie Vorhaben- und Erschließungsplan (jeweils i.d.F. v. 22.07.2026) in der Zeit vom

19. August 2026 bis einschließlich 07. Oktober 2026

im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.

Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Auslegungszeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer       Nr. 6 (Bauamtsleitung) oder wahlweise am frei zugänglichen Infopunkt im Foyer (Erdgeschoss). Es besteht hierbei die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Während der Veröffentlichungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an bauamt@rohrbach-ilm.de abgegeben werden, können jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rohrbach eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB analog nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1   Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nachrichtlicher Hinweis:

Zum gegenständlichen Bebauungsplanverfahren wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.

GEZ.: 17.08.2026 Tobias Schmitz 2. BGM

Bekannt. Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1_Lageplan3

BPL Nr. 53 Solarpark Waal_Planzeichnung (Fassung § 3 Abs. 1 BauGB)

BPL Nr. 53 Solarpark Waal_VEPL (Fassung § 3 Abs. 1 BauGB)

BPL Nr. 53 Solarpark Waal_Geländeschnitte (Fassung § 3 Abs. 1 BauGB)

BPL Nr. 53 Solarpark Waal_Begründung mit UB (Fassung § 3 Abs. 1 BauGB)

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren (§ 3 Abs. 1)