Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 09.04.2025 die

15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Rohr)

beschlossen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft ausschließlich die im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichneten Grundstücke Fl.Nrn. 245, 246, 247, 248/Tfl., 288, 289/Tfl., 290, 291/Tfl., 297, 304 und 305, Gemarkung Rohr.

Die Grundstücke Fl.Nrn. 245, 246, 247, 248/Tfl., 288, 289/Tfl., 290, 291/Tfl., 297, 304 und 305, Gemarkung Rohr, sind bisher als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Als künftige Art der baulichen Nutzung soll nunmehr ein „Sondergebiet Photovoltaik“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) dargestellt werden.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit seinen Anlagen wurde nach vorausgegangener frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) vom Gemeinderat in der Sitzung vom 15.04.2026 gebilligt.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 15.04.2026), spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (i.d.F. v. 08/2025), Blendgutachten (i.d.F. v. 24.08.2025) sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen können in der Zeit vom

26. Juni 2026 bis einschließlich 31. Juli 2026

im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen eingesehen werden.

Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Auslegungszeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer       Nr. 6 (Bauamtsleitung) oder wahlweise am frei zugänglichen Infopunkt im Foyer (Erdgeschoss) des Rathauses.

Während der Veröffentlichungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an bauamt@rohrbach-ilm.de abgegeben werden, können jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rohrbach eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen):

-> Die Tabelle ist aus Platzgründen auf den nachfolgenden Seiten 3-4 (abgedruckt)!

Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1   Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach  § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1   Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nachrichtlicher Hinweis:

Zum gegenständlichen Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 52 „Solarpark Rohr“ durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.

gez. 1. BGM Christian Keck
Rohrbach den, 25.06.2026

Dokumente zum Download:
Bekannt. Auslegung §3 Abs. 2 Lageplan

Bekannt. Auslegung §3 Abs. 2 Tabelle Umweltinformationen

15. FNP-Änderung Solarpark Rohr Begründung mit Umweltbericht (Fassung § 3 Abs. 2 BauGB)

15. FNP-Änderung Solarpark Rohr_Blendgutachten (Fassung § 3 Abs. 2 BauGB)

15. FNP-Änderung Solarpark Rohr_Planzeichnung (Fassung § 3 Abs. 2 BauGB)

15. FNP-Änderung Solarpark Rohr_spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Fassung § 3 Abs. 2 BauGB)

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

Zusammenstellung umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen zu §3 Abs. 2 BauGB