Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 10.12.2025 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 53) im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet
„Solarpark Waal“
beschlossen, das wie folgt umgrenzt ist:
| im Norden: | durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 64, 74, 1079, Gemarkung Waal, der nördlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 77/Tfl., 216/Tfl., 221, Gemarkung Waal, sowie der nördlichen Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nr. 191/Tfl., Gemarkung Waal |
| im Osten: | durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 75, 217, 219, 479, 1077, Gemarkung Waal, der Gemeindeverbindungsstraße Waal-Ossenzhausen (Fl.Nr. 56, Gemarkung Waal) sowie der östlichen Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nr. 216/Tfl., Gemarkung Waal |
| im Süden: | durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 75, 67, 199, 1069, Gemarkung Waal, der südlichen Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nr. 1087/Tfl., Gemarkung Waal, sowie der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 221, Gemarkung Waal |
| im Westen: | durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 191/1, 197, 199, 209, Gemarkung Waal, der Gemeindeverbindungsstraße Waal-Ossenzhausen (Fl.Nr. 56, Gemarkung Waal) sowie der westlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 77/Tfl., Gemarkung Waal |
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 64, 67/Tfl., 74, 75/Tfl., 77/Tfl., 191/Tfl., 191/1 Tfl., 199/Tfl., 216/Tfl., 219/Tfl., 221, 1079, 1080, 1081 und 1087/Tfl., Gemarkung Waal, und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplan-Aufstellung kann im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen sowie während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung) oder wahlweise am frei zugänglichen Infopunkt im Foyer (Erdgeschoss). eingesehen werden.
Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO einschließlich einer entsprechenden Eingrünung für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen. Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.
Nachrichtlicher Hinweis:
Zur gegenständlichen Bebauungsplan-Aufstellung wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die 16. Flächennutzungsplan-Änderung durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.
gez. 1. BGM Christian Keck
Rohrbach den, 28.05.2026
Dokument zum Download:
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Lageplan