Gem. § 37 der Geschäftsordnung wird darauf hingewiesen, dass die am 15.04.2026 beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 2026 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde durch Anschlag an den Amtstafeln der Gemeinde Rohrbach bekanntgemacht wird.
Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6.907.900 €. Gem. Art. 67 Abs. 4 Gemeindeordnung wurde hierzu mit Schreiben des Landratsamtes Pfaffenhofen vom 29.04.2026 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.
Gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung sind die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan gem. Art. 65 Abs. 3 i.V.m. § 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach a.d. Ilm, Zimmer-Nr. 12 während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme niedergelegt. Die Haushaltssatzung wird zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Rohrbach (www.rohrbach-ilm.de –> NEWS –> Amtliche Bekanntmachungen) veröffentlicht.
Eine barrierefreie Einsicht kann in Zimmer 2 erfolgen.
Rohrbach 07.05.2026, gez. Christian Keck