Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 06.11.2024 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes (Nr. 50) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet „Gesundheitszentrum Schönwiese“ beschlossen, das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden: durch die Bahnhofstraße (Kreisstraße PAF 21), Fl.Nr. 969/75 der Gemarkung Rohrbach
im Osten: durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 969 und 944/1 der Gemarkung Rohrbach
im Süden: durch die öffentliche Straße Fl.Nr. 943/4 der Gemarkung Rohrbach
im Westen: durch die öffentliche Flutkanal-Fläche Fl.Nr. 943 der Gemarkung Rohrbach

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 943/Tfl., 943/2, 943/4/Tfl., 943/5 der Gemarkung Rohrbach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.
Es ist beabsichtigt, ein „urbanes Gebiet“ nach § 6a BauNVO festzusetzen. Als Bebauung ist die Errichtung eines Gesundheitszentrums (Physiozentrum mit Fitnessbereich) in der Gebietsart „urbanes Gebiet“ i.S. § 6a BauNVO vorgesehen.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Ing.-Büro Eichenseher, Pfaffenhofen, beauftragt. Der Umweltbericht wurde von Landschaftsarchitekt Norbert Einödshofer, Scheyern, erstellt.

Der Bebauungsplanentwurf mit seinen Anlagen wurde nach vorausgegangener frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) vom Gemeinderat in der Sitzung vom 15.04.2026 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes (Planzeichnung + Festsetzungen; jeweils in der Fassung vom 15.04.2026), Begründung (i.d.F. v. 15.04.2026), Umweltbericht (i.d.F. v. 15.04.2026), schall- und erschütterungstechnische Untersuchung (i.d.F. v. 28.01.2025), ergänzende Immissionsschutzfachliche Stellungnahme (i.d.F. v. 18.03.2026), klimatische Stellungnahme (i.d.F. v. 16.01.2026), Kampfmittelvorerkundung (i.d.F. v. 31.01.2025), geotechnischer Bericht (i.d.F. v. 12.02.2025), Entwässerungskonzept (i.d.F. v. 15.04.2026), spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (i.d.F. v. 15.10.2025), fachliche Stellungnahme zur Berücksichtigung von landschaftlichem Vorbehaltsgebiet / regionalem Grünzug / Biotopverbund (i.d.F. v. 26.01.2026) sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen können in der Zeit vom                                                                                                                                                                                                                                                5.Mai 2026 bis einschließlich 17. Juni 2026
im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen eingesehen werden.

Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Auslegungszeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung) oder wahlweise am frei zugänglichen Infopunkt im Foyer (Erdgeschoss) des Rathauses.
Während der Veröffentlichungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an bauamt@rohrbach-ilm.de abgegeben werden, können jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rohrbach eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen):
=> Die Tabelle ist aus Platzgründen auf den nachfolgenden Seiten 3-6 (abgedruckt)!

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1   Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nachrichtlicher Hinweis:
Zum gegenständlichen Bebauungsplanverfahren wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.

gez. 1 BGM Christian Keck
Rohrbach den, 04.05.2026

Dokumente zum Download:
Bekannt. Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 2_Lageplan
Bekannt. Auslegung § 3 Abs. 2_Tabelle Umweltinformationen
BPL Nr. 50 Gesundheiszentrum Schönwiese_Planzeichnung (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
BPL Nr. 50 Gesundheiszentrum Schönwiese_Festsetzungen (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
BPL Nr. 50 Gesundheiszentrum Schönwiese_Begründung (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
BPL Nr. 50 Gesundheiszentrum Schönwiese_Umweltbericht (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
BPL Nr. 50 Gesundheitszentrum Schönwiese_Klimatische Stellungnahme (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
BPL Nr. 50 Gesundheitszentrum Schönwiese_schall- und erschütterungstechnische Untersuchung (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
BPL Nr. 50 Gesundheitszentrum Schönwiese_ergänzende immissionsschutzfachliche Stellungnahme (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
BPL Nr. 50 Gesundheitszentrum Schönwiese_Kampfmittelvorerkundung (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
BPL Nr. 50 Gesundheitszentrum Schönwiese_geotechnischer Bericht (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
BPL Nr. 50 Gesundheitszentrum Schönwiese_spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
BPL Nr. 50 Gesundheitszentrum Schönwiese_SN zu VorbehaltsgebietGrünzugBiotopverbund (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
BPL Nr. 50 Gesundheitszentrum Schönwiese_Entwässerungskonzept (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren (Stand § 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
Zusammenstellung umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen zu § 3 Abs. 2 BauGB