Die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2026 wird am
15. Februar fällig.
Soweit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt,
hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu
den Fälligkeitsterminen 15.02. und 15.07. eines jeden Jahres die
Gebühren an den AWP zu entrichten. Bei Gebührenzahlern mit
entsprechendem Lastschriftmandat werden die fälligen Gebühren wie
bisher vom Konto abgebucht.
Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem
Jahresgebührenbescheid 2026 bzw. den danach ergangenen
Gebührenbescheiden.
Für bargeldlose Zahlungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Kontoinhaber: Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen
Kreditinstitut: Sparkasse Pfaffenhofen an der Ilm.
BIC: BYLADEM1PAF
IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Abfallgebühren fällig-Hauptinfo