Gem. § 37 der Geschäftsordnung wird darauf hingewiesen, dass die am 26.11.2025 beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 2025 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde durch Anschlag an den Amtstafeln der Gemeinde Rohrbach bekanntgemacht wird.

Die Nachtragshaushaltssatzung enthält als genehmigungspflichtigen Bestandteil Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.215.500 €. Gem. Art. 67 Abs. 4 Gemeindeordnung wurde hierzu mit Schreiben des Landratsamtes Pfaffenhofen vom 02.12.2025 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt.

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem Nachtragshaushaltsplan 01.01.2025 in Kraft.

Gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung sind die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan gem. Art. 65 Abs. 3 i.V.m. § 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach a.d. Ilm, Zimmer-Nr. 12 während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme niedergelegt. Die Haushaltssatzung wird zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Rohrbach (www.rohrbach-ilm.de –> NEWS –> Amtliche Bekanntmachungen) veröffentlicht.

Eine barrierefreie Einsicht kann in Zimmer 2 erfolgen.

Nachtragshaushaltssatzung 2025

Rohrbach, den 09.12.2025
gez., 1. Bürgermeister Christian Keck