Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 09.04.2025 die
15. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Solarpark Rohr)
beschlossen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft ausschließlich die im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichneten Grundstücke Fl.Nrn. 245, 246, 247, 248/Tfl., 288, 289/Tfl., 290, 291/Tfl., 297, 304 und 305, Gemarkung Rohr.
Die Grundstücke Fl.Nrn. 245, 246, 247, 248/Tfl., 288, 289/Tfl., 290, 291/Tfl., 297, 304 und 305, Gemarkung Rohr, sind bisher als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Als künftige Art der baulichen Nutzung soll nunmehr ein „Sondergebiet Photovoltaik“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) dargestellt werden.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.
Der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie den weiteren Anlagen (Blendgutachten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 17.09.2025 gebilligt.
Es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht (jeweils i.d.F. v. 17.09.2025), spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (i.d.F. v. 08/2025) sowie Blendgutachten (i.d.F. v. 24.08.2025) in der Zeit vom
8. November 2025 bis einschließlich 11. Dezember 2025
im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.
Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Auslegungszeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung) oder wahlweise am frei zugänglichen Infopunkt im Foyer (Erdgeschoss). Es besteht hierbei die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Während der Veröffentlichungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an bauamt@rohrbach-ilm.de abgegeben werden, können jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rohrbach eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB analog nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplan-Änderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Nachrichtlicher Hinweis:
Zum gegenständlichen Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 „Solarpark Rohr“ durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.
GEZ.: 1. BGM Christian Keck 06.11.2025
Bekannt. Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1_Lageplan
15. FNP-Änderung Solarpark Rohr_Planzeichnung (Fassung § 3 Abs. 1 BauGB)
15. FNP-Änderung Solarpark Rohr_Begründung mit UB (Fassung § 3 Abs. 1 BauGB)
15. FNP-Änderung Solarpark Rohr_Blendgutachten (Fassung § 3 Abs. 1 BauGB)
15. FNP-Änderung Solarpark Rohr_saP (Fassung § 3 Abs. 1 BauGB)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren