Der Zweckverband „Ilmtalgruppe“, ein Zusammenschluss zur Wasserversorgung der Städte Geisenfeld und Pfaffenhofen, des Marktes Wolnzach und der Gemeinde Rohrbach, stellt in der Gemeinde Rohrbach für die Ortsteile Fahlenbach, Buchersried, Straßhof sowie die Gewerbegebiete an der Messerschmittstraße sowie im Reutfeld die Trinkwasserversorgung sicher. Wie bereits mit einem Informationsschreiben vom 19. März 2024 angekündigt, werden durch den Versorger derzeit umfangreiche Erneuerungs- und Ausbauarbeiten am Wassernetz durchgeführt, die sich aus fünf Teilmaßnahmen zusammensetzen. Im Einzelnen werden diese Maßnahmen in der Anlage 1 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes erläutert, die am 20.10.2025 von der Zweckverbandsversammlung beschlossen wurde.

Teilmaßnahme 1: Neubau Maschinenhaus Süd, Uttenhofen

Teilmaßnahme 2: Erneuerung Brunnenleitung Affalterbach

Teilmaßnahme 3: Ertüchtigung und Neubau von Brunnen in Affalterbach und Starzhausen

Teilmaßnahme 4: Neubau Hochbehälter Nord, Gosseltshausen

Teilmaßnahme 5: Notwendige Ringschlüsse zur deutlichen Erhöhung der Versorgungssicherheit

  • Ringschluss an der ST 2232 zwischen dem Kreisverkehr zur ST 2049 und Bruckbach
  • Ringschluss Geisenfeld – Nötting
  • Ringschluss Fahlenbach – Buchersried
  • Ringschluss Streitdorf – Förnbach
  • Ringschluss Maschinenhaus Uttenhofen – Affalterbach

Da die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes Wasserversorgung Ilmtalgruppe mit voraussichtlichen Kosten von ca. 17,8 Mio. € netto  den Restbuchwert der weiter in Benutzung befindlichen Altanlagenteile um ein Mehrfaches übertreffen, liegt eine technische Neuherstellung der Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes Wasserversorgung Ilmtalgruppe im Sinne der Rechtsprechung des BayVGH vor. Deshalb werden anstelle von Verbesserungsbeiträgen sogenannte reduzierte Neuherstellungsbeiträge festgesetzt, mit denen die geschilderten Maßnahmen im Umfang von ca. 17,8 Mio. € netto gegenfinanziert werden sollen.

Die maßgeblichen Grundstücks- und Geschossflächen wurden im Laufe der letzten Jahre im Rahmen von Vorort-Begehungen und digitalen Auswertungen von einer Fachfirma erhoben. Vom umlagefähigen Gesamtaufwand werden 40 % nach der Summe der Grundstücksflächen und 60 % nach der Summe der Geschossflächen umgelegt. Der vorläufige reduzierte Neuherstellungsbeitragssatz beträgt somit insgesamt

  • pro m² Grundstücksfläche 1,14 € netto
  • pro m² Geschossfläche 4,30 € netto

Um die Belastung für Beitragspflichtige zu strecken, hat die Zweckverbandsversammlung am 20.10.2025 die Erhebung von Beiträgen in vier Raten in den Jahren 2025 bis 2029 mit folgenden Fälligkeiten beschlossen.

  1. Rate i. H. v. 30 % am 19.12.2025
  2. Rate i. H. v. 30 % am 15.07.2026
  3. Rate i. H. v. 20 % am 15.07.2027
  4. Rate i. H. v. 20 % am 15.07.2029

Der endgültige Beitragssatz wird nach Abschluss der einzelnen Teilmaßnahmen anhand der tatsächlich angefallenen Kosten ermittelt und mit der 4. Rate als Schlussrate erhoben.

Was bedeutet das für Sie als beitragspflichtigen Eigentümer?

Im November 2025 wird der Bescheid mit Zahlungsaufforderung über die erste Rate per Post an Sie versendet. Für die weiteren Raten erhalten Sie in den Folgejahren jeweils separate Bescheide.

Beispielrechnung für 1. Teilrate i.H.v. 30 % mit Fälligkeit 19.12.2025

Grundstücksfläche:        600 m²
Geschossfläche:              150 m²

Berechnung 1. Rate:

600 m² Grst.Fl * 1,14 €/m² + 150 m² Gesch.Fl. * 4,30 €/m² = 1.329,00 € netto
davon 30 %:       398,70 € netto
zzgl. 7 % Mwst:                 426,60 € brutto

Was bedeutet das für Sie als Mieter?

Für Sie ändert sich nichts, da die Beitragspflicht beim Eigentümer des Grundstücks liegt und die Beiträge nicht auf die Nebenkosten umlegbar sind.

Warum Beiträge statt Umlage auf die Wassergebühr?

Die Wassergebühr steigt weiterhin kontinuierlich durch laufende Unterhaltsmaßnahmen und steigende Material-, Personal- und Dienstleistungskosten an. Wie bei zahlreichen umliegenden Versorgern soll durch eine teilweise Beitragsfinanzierung zentraler Maßnahmen vermieden werden, dass die Wassergebühr sprunghaft ansteigt und die Liquidität des Zweckverbandes gewahrt bleibt. Außerdem werden so hohe Zinskosten über mehrere Jahrzehnte vermieden, die sich letztlich auch wieder auf die Wassergebühr auswirken würden.

Warum zahlt nicht die Gemeinde, sondern die einzelnen Grundstückseigentümer?

Die Wasserversorgung ist – wie auch die Abwasserentsorgung – kostendeckend über Gebühren und Beiträge durch Anschlussnehmer und -berechtigte zu finanzieren. Die Gemeinde zahlt für die gemeindeeigenen beitragspflichtigen Liegenschaften (z.B. Feuerwehrhäuser) wie jeder andere Eigentümer Wassergebühren und Herstellungsbeiträge an den Zweckverband. Eine zusätzliche Subventionierung der Wasserversorgung ist nicht vorgesehen.

Wo können Sie sich informieren?

Weiterführende Informationen sowie die zugehörigen Verbands-, Wasserabgabe- sowie Beitrags- und Gebührensatzungen finden Sie in der aktuellsten Fassung auf der Homepage des Zweckverbandes: www.Ilmalgruppe-starzhausen.de. Außerdem stehen Ihnen die Mitarbeiter des Zweckverbandes für Fragen zur Verfügung. Zudem wird der Zweckverband laufend zu den aktuellen Bauvorhaben über die örtliche Presse berichten.