Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP)
mitteilt, wird die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2025
zum 15. Juli fällig. Bei Gebührenzahlern mit entsprechender
Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) werden die fälligen Gebühren
wie bisher vom Konto abgebucht.
Die Erteilung eines SEPA-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Juli kann
von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Sonntag, 6. Juli schriftlich
beim AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können
für die Gebührenfälligkeit am 15. Juli nicht mehr berücksichtigt
werden. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 6. Juli ein
Lastschriftmandat erteilen, müssen die Abfallgebühren für die
Fälligkeit am 15. Juli überweisen.
Die Änderung des SEPA-Mandates kann in der Online-Verwaltung
auf der Website des AWP für die Fälligkeit 15. Juli noch bis Mittwoch,
2. Juli, erfolgen und dann erst wieder ab Dienstag, 15. Juli für
künftige Forderungen.
Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen:
Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39
7215 1650 0008 0122 70.
Der AWP bittet darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die
vorgenannte Bankverbindung die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte
Kundennummer anzugeben.
Weitere Informationen unter: Abfallgebühren fällig – Vorabinfo