Gem. § 37 der Geschäftsordnung wird darauf hingewiesen, dass die am 13.05.2025 beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 2025 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde durch Anschlag an den Amtstafeln der Gemeinde Rohrbach bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.197.500 €. Gem. Art. 67 Abs. 4 Gemeindeordnung wurde hierzu mit Schreiben des Landratsamtes Pfaffenhofen vom 28.05.2025 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt.

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
Haushaltssatzung 2025

Gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung sind die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan gem. Art. 65 Abs. 3 i.V.m. § 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach a.d. Ilm, Zimmer-Nr. 12 während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme niedergelegt.

Eine barrierefreie Einsicht kann in Zimmer 2 erfolgen.

Rohrbach, den 30.05.2025

gez., 1. Bürgermeister Christian Keck