Bekanntmachung

über die Auslegung des Planentwurfes für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch -BauGB-

(§ 2 Abs. 1 Satz 2, § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 11.12.2024 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 51) im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet

„Ottersrieder Straße West“

beschlossen, das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden: durch den nördlichen Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Kreisstraße PAF 21, Fl.Nr. 260/2 Tfl. der Gemarkung Rohrbach
im Osten: durch den östlichen Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nrn. 260/2 Tfl. und 2014/Tfl. der Gemarkung Rohrbach sowie durch die östliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 259 der Gemarkung Rohrbach
im Süden: durch den südlichen Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nr. 437/Tfl. der Gemarkung Rohrbach sowie durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 259, 2084 und 2014/Tfl. der Gemarkung Rohrbach
im Westen: durch den westlichen Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nrn. 437/Tfl. und 260/17 Tfl. der Gemarkung Rohrbach

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 259, 437/Tfl., 260/2 Tfl., 2084 und 2014/Tfl. der Gemarkung Rohrbach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, ein „urbanes Gebiet“ nach § 6a BauNVO festzusetzen. Als Bebauung ist die Errichtung von zwei langgestreckten Baukörpern zur Schaffung von Wohnflächen (ambulant betreute Wohngemeinschaften, barrierefreie Wohnungen für Senioren und klassischer Wohnraum) sowie Gewerbeflächen (Einzelhandelsdienstleister) in der Gebietsart „urbanes Gebiet“ i.S. § 6a BauNVO vorgesehen.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Architekturbüro Gerlsbeck, Scheyern, beauftragt.

Der Bebauungsplanentwurf mit seinen Anlagen wurde nach vorausgegangener Information der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB vom Gemeinderat in der Sitzung vom 09.04.2025 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan (in der Fassung vom 09.04.2025), Begründung (i.d.F. v. 09.04.2025) sowie der Relevanzprüfung zum speziellen Artenschutz (i.d.F. v. 03.05.2024) kann in der Zeit vom

10. Mai 2025 bis einschließlich 18. Juni 2025

im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen eingesehen werden. Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Auslegungszeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer       Nr. 13 (frei zugänglicher Raum) oder wahlweise Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung).

Während der Veröffentlichungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an bauamt@rohrbach-ilm.de abgegeben werden, können jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rohrbach eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 3 Abs. 2, § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 4 BauGB).

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1   Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Rohrbach, den 08.05.2025

gez. Keck, 1. Bürgermeister

Bekannt. Auslegung § 3 Abs. 2_Lageplan

BPL Nr. 51 Ottersrieder Straße West_Relevanzprüfung spez. Artenschutz (Stand § 3 4 Abs. 2

BPL Nr. 51 Ottersrieder Straße West_VEPL (Stand § 3 4 Abs. 2 BauGB)

BPL Nr. 51 Ottersrieder Straße West_BPL (Stand § 3 4 Abs. 2 BauGB)

BPL Nr. 51 Ottersrieder Straße West_Begründung (Stand § 3 4 Abs. 2 BauGB)

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren