Bekanntmachung
über den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
(§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch -BauGB-)

Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 09.04.2025 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 52) im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet

„Solarpark Rohr“

beschlossen, das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden: durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nr. 125, Gemarkung Gambach, und Fl.Nrn. 281, 295, 308, Gemarkung Rohr, sowie der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 288, Gemarkung Rohr
im Osten: durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 281, 289, 295, Gemarkung Rohr, sowie der östlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 247, 248/Tfl., 288, Gemarkung Rohr
im Süden: durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 270, Gemarkung Rohr, sowie der südlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 248/Tfl., 291/Tfl., 297, Gemarkung Rohr
im Westen: durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 600, 250, 295, Gemarkung Rohr, sowie der westlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 291/Tfl., Gemarkung Rohr

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 245, 246, 247, 248/Tfl., 288, 289/Tfl., 290, 291/Tfl., 297, 304 und 305, Gemarkung Rohr, und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO einschließlich einer entsprechenden Eingrünung für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.

Nachrichtlicher Hinweis:

Zur gegenständlichen Bebauungsplan-Aufstellung wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die 15. Flächennutzungsplan-Änderung durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.

Rohrbach, den 16.04.2025
GEZ 1. Bürgermeister C. Keck

Geltungsbereich BPL_Lageplan