Bekanntmachung
über den Beschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
(§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch – BauGB -)
Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 09.04.2025 die
15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Rohr)
beschlossen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft ausschließlich die im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichneten Grundstücke Fl.Nrn. 245, 246, 247, 248/Tfl., 288, 289/Tfl., 290, 291/Tfl., 297, 304 und 305, Gemarkung Rohr.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung kann im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen sowie im Rathaus während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) im Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung) eingesehen werden.
Die Grundstücke Fl.Nrn. 245, 246, 247, 248/Tfl., 288, 289/Tfl., 290, 291/Tfl., 297, 304 und 305, Gemarkung Rohr, sind bisher als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Als künftige Art der baulichen Nutzung soll nunmehr ein „Sondergebiet Photovoltaik“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) mit entsprechender Eingrünung (Ausgleichsfläche) dargestellt werden.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.
Die FNP-Änderung wird im Regelverfahren nach § 2 ff. BauGB durchgeführt.
Nachrichtlicher Hinweis:
Zur gegenständlichen Flächennutzungsplan-Änderung wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 „Solarpark Rohr“ durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.
Rohrbach, den 16.04.2025
GEZ 1. BGM C. Keck
Geltungsbereich FNP-Änderung_Lageplan