Bekanntmachung
über die Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes
für die Jahre 2025-2030
nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hatte am 08.11.2023 den Beschluss zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes gefasst.
Der kommunale Wärmeplan wurde von der Fa. ETA Energieberatung GmbH aus Pfaffenhofen erstellt.

Nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens konnte der finale kommunale Wärmeplan (gültig für die Jahre 2025-2030) nunmehr in der Sitzung vom 09.04.2025 vom Gemeinderat gebilligt und beschlossen werden. Der Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung 2025-2030 mit Anlagen (jeweils in der Fassung vom 09.04.2025) kann in der Zeit vom

18. April 2025 bis einschließlich 09. Mai 2025

im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen eingesehen werden. Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Auslegungszeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer       Nr. 13 (frei zugänglicher Raum) oder wahlweise Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung).
Während der Veröffentlichungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an bauamt@rohrbach-ilm.de abgegeben werden, können jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rohrbach eingereicht werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden einer Prüfung und Abwägung unterzogen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des komm. Wärmeplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1   Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 10 und §§ 13 ff. WPG und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Rohrbach, den 16.04.2025
GEZ 1. BGM C. Keck

Hinweise zur Förderung:
siehe: Hinweise zur Förderung

Kommun. Wärmeplanung_Abschlussbericht (Stand 09.04.2025)
Bewertung_Eignungsgebiete
Einsparpotential_Sanierung
Gebäudetypen_Nutzungsart
Gebiete_dez_Versorgung
Wärmebedarfsdichte 2030
Wärmebedarfsdichte 2035
Wärmebedarfsdichte 2040
Bestand Brennstoffe
BestandEnergieträger_Wärmebedarf
Bestand Wärmebedarfsdichte
Bestand Wärmeliniendichte
Eignungsgebiete Wärmenetze
Eignungsgebiete