Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen (PAuswG). Deutsche, die aus Deutschland ausreisen oder wieder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Dies kann auch durch den Personalausweis geschehen (PassG). Das heißt, dass auch Babys und Kleinkinder bei Überschreitung der deutschen Grenze einen Ausweis benötigen – die Geburtsurkunde ist kein Ausweis! Die Bearbeitungszeit der Reisepässe dauert zurzeit ca. 4 – 5 Wochen, der Personalausweise ca. 2 – 3 Wochen.