Bekanntmachung
über die erneute Auslegung des Planentwurfs zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Gambach)
(§ 2 Abs. 1 Satz 2, § 4a Abs. 3 i.V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB-)
Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 11.10.2023 die
12. Änderung des Flächennutzungsplanes
beschlossen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft ausschließlich die im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichneten Grundstücke Fl.Nrn. 63, 74, 74/1 und 75 der Gemarkung Gambach.
Die Grundstücke Fl.Nrn. 63, 74, 74/1 und 75 der Gemarkung Gambach sind bisher als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Als künftige Art der baulichen Nutzung soll nunmehr ein „Sondergebiet Photovoltaik“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) mit entsprechender Eingrünung (Ausgleichsfläche) dargestellt werden.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.
Nach der durchgeführten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) wurde in der Gemeinderatssitzung vom 12.03.2025 die nochmalige Änderung der Planfassung beschlossen.
Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen und Ergänzungen beschlossen:
- Anpassung des Planzeichens für die ökologischen Ausgleichsflächen
- Weitere geringfügige bzw. redaktionelle Änderungen/Ergänzungen der Begründung mit Umweltbericht aufgrund der erfolgten Beschlüsse
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit seinen Anlagen wurde nach vorausgegangener förmlicher Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) vom Gemeinderat in der Sitzung vom 12.03.2025 gebilligt.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (in der Fassung vom 12.03.2025), Begründung mit Umweltbericht (i.d.F. v. 12.03.2025), spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (i.d.F. v. 15.11.2023), geotechnische Stellungnahme zur Fundierung (i.d.F. v. 06.02.2025), Blendgutachten (i.d.F. v. 08.01.2025) sowie die insgesamt vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen können in der Zeit vom
10. April 2025 bis einschließlich 29. April 2025
im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen eingesehen werden (Internetveröffentlichung). Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Zeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rahmen der Auslegung im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 13 (frei zugänglicher Raum) oder wahlweise Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung).
Während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen – jedoch nur zu den erneut geänderten und ergänzten Teilen der Flächennutzungsplan-Änderung (in den Verfahrensunterlagen jeweils in BLAU dargestellt) – vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an bauamt@rohrbach-ilm.de abgegeben werden, können jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rohrbach eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplan-Änderung nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen):
=> Die Tabelle ist aus Platzgründen auf den nachfolgenden Seiten 3-6 (abgedruckt)!
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Nachrichtlicher Hinweis:
Zum gegenständlichen Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Gambach“ durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.
Rohrbach, 09.04.2025
Gezeichnet C. Keck 1. Bürgermeister
Bekannt. erneute Auslegung § 4a Abs. 3_Lageplan
Bekannt. erneute Auslegung § 4a Abs. 3_Tabelle Umweltinformationen
12. FNP-Änderung_Begründung mit Umweltbericht (Stand § 4a Abs. 3 BauGB)
Zusammenstellung umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen (Teil 1)
Zusammenstellung umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen (Teil 2)
12. FNP-Änderung_FNP-Planentwurf (Stand § 4a Abs. 3 BauGB)
12. FNP-Änderung_geotechnische Stellungnahme zur Fundierung (Stand § 4a Abs. 3 BauGB)
12. FNP-Änderung_Blendgutachten (Stand § 4a Abs. 3 BauGB)
12. FNP-Änderung_saP (Stand § 4a Abs. 3 BauGB)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren (§ 4a Abs. 3 BauGB)