Bekanntmachung
über die erneute Auslegung des Planentwurfes für die Aufstellung eines Bebauungsplanes
(§ 2 Abs. 1 Satz 2, § 4a Abs. 3 i.V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB-)

Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 11.10.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 49) im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet

„Solarpark Gambach“

beschlossen, das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden: durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 64 und 73 der Gemarkung Gambach
im Osten: durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 79, Gemarkung Gambach
im Süden: durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 62 und 57 der Gemarkung Gambach sowie durch die südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 75 der Gemarkung Gambach
im Westen: durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 68, Gemarkung Gambach, der westlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 63, Gemarkung Gambach sowie der Kreisstraße PAF 21 (Fl.Nr. 179, Gemarkung Gambach)

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 63, 74, 74/1 und 75 der Gemarkung Gambach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO einschließlich einer entsprechenden Eingrünung für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.

Nach der durchgeführten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) wurde in der Gemeinderatssitzung vom 12.03.2025 die nochmalige Änderung der Planfassung beschlossen.

Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen und Ergänzungen beschlossen:

  • Modifizierung der Festsetzung zur „Pflege innerhalb der Freiflächen-PV-Anlage“
  • Verschiebung der CEF-Fläche und Modifizierung der Festsetzungen hierzu
  • Anpassung der Modulbelegung (Modullayout)
  • Anpassung der Formulierung zur Art der baulichen Nutzung und zum Rückbau
  • Ergänzung eines textlichen Hinweises zu lärmintensiven Wartungsarbeiten
  • Modifizierung der Festsetzung zum Boden-/Grundwasserschutz (bzgl. Trägerprofile)
  • Weitere geringfügige bzw. redaktionelle Änderungen/Ergänzungen in der Planfassung sowie in der Begründung mit Umweltbericht aufgrund der erfolgten Beschlüsse

Der Bebauungsplanentwurf mit seinen Anlagen wurde nach vorausgegangener förmlicher Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) vom Gemeinderat in der Sitzung vom 12.03.2025 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan (in der Fassung vom 12.03.2025), Begründung mit Umweltbericht (i.d.F. v. 12.03.2025), spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (i.d.F. v. 15.11.2023), geotechnische Stellungnahme zur Fundierung (i.d.F. v. 06.02.2025), Blendgutachten (i.d.F. v. 08.01.2025) sowie die insgesamt vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen können in der Zeit vom

10. April 2025 bis einschließlich 29. April 2025

im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachung eingesehen werden (Internetveröffentlichung). Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Zeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rahmen der Auslegung im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 13 (frei zugänglicher Raum) oder wahlweise Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung).

Während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen jedoch nur zu den erneut geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes (in den Verfahrensunterlagen jeweils in BLAU dargestellt)vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an bauamt@rohrbach-ilm.de abgegeben werden, können jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rohrbach eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen):

  • Die Tabelle ist aus Platzgründen auf den nachfolgenden Seiten 3-6 (abgedruckt)!

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1   Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nachrichtlicher Hinweis:

Zum gegenständlichen Bebauungsplanverfahren wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.

Rohrbach, den 09.04.2025

Gezeichnet C. Keck 1. Bürgermeister

Bekannt. erneute Auslegung § 4a Abs. 3_Lageplan

Bekannt. erneute Auslegung § 4a Abs. 3_Tabelle Umweltinformationen

BPL Nr. 49 Solarpark Gambach_Begründung mit Umweltbericht (Stand § 4a Abs. 3 BauGB)

Zusammenstellung umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen (Teil 1)

Zusammenstellung umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen (Teil 2)

BPL Nr. 49 Solarpark Gambach_BPL (Stand § 4a Abs. 3 BauGB)

BPL Nr. 49 Solarpark Gambach_VEPL (Stand § 4a Abs. 3 BauGB)

BPL Nr. 49 Solarpark Gambach_saP (Stand § 4a Abs. 3 BauGB)

BPL Nr. 49 Solarpark Gambach_Blendgutachten (Stand § 4a Abs. 3 BauGB)

BPL Nr. 49 Solarpark Gambach_geotechnische Stellungnahme zur Fundierung (Stand § 4a Abs. 3

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren (§ 4a Abs. 3 BauGB)