Bekanntmachung über die erneute Auslegung des Planentwurfes für die Aufstellung eines Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 Satz 2, § 4a Abs. 3 i.V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB-)
Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 06.07.2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 48) im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet „Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ beschlossen, das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden: durch die südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr 1761, Gemarkung Rohrbach sowie der nördlichen räumlichen Geltungsbereichslinie des Bebauungsplanes im Bereich der Kreisstraße PAF 21 (betreffend die Fl.Nrn. 260/20, 751/6, Gemarkung Rohrbach)
im Süden: durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 1768, 1772/2 und 1770, Gemarkung Rohrbach
im Osten: durch die westliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1770, Gemarkung Rohrbach sowie durch die östliche Grundstücksgrenze des öffentlichen Feldweges Fl.Nr. 1768, Gemarkung Rohrbach
im Westen: durch die westliche Grundstücksgrenze des öffentlichen Feldweges Fl.Nr. 1768, Gemarkung Rohrbach

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1769, 1768/Tfl., 751/6, 260/20 der Gemarkung Rohrbach und ist im beiliegenden Lageplan farbig umgrenzt. Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) einschließlich Grünflächen als „Lagerplatz für Aushubmaterialien mit Recycling- und Aufbereitungsanlage“ festzusetzen. Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurden die Planungsbüros Schwarz (Stadtplanung), München, sowie Köppel (Landschaftsarchitektur), Mühldorf am Inn, beauftragt. Nach der durchgeführten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2, § 4  Abs. 2 BauGB) sowie einer – im Zeitraum vom 22.11.2024 bis 11.12.2024 – erneuten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) wurde in der Gemeinderatssitzung vom 12.03.2025 die nochmalige Änderung der Planfassung beschlossen und gebilligt. Diese umfasst ausschließlich:
a) die geringfügige redaktionelle Modifizierung der Begrifflichkeiten in der Legende des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Teil 1) sowie
b) die Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes durch Ergänzung der Ansichten der geplanten (oberirdischen) baulichen Anlagen (dargestellt in einem neuen Teil 2 zum Vorhaben- und Erschließungsplan).

Der geänderte Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes (in der Fassung vom 12.03.2025) sowie nachrichtlich ergänzend alle weiteren Planunterlagen (Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht (jeweils i.d.F. v. 18.09.2024), spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (i.d.F. v. 14.12.2023, akt. 19.11.2024) einschl. faunistischer Untersuchung (i.d.F. v. 06/2023), geotechnisches Gutachten (i.d.F. v. 11.01.2023) mit 6. Bericht zur Dimensionierung der Regenwasserversickerung (i.d.F. v. 04.03.2024), schalltechnische Untersuchung (i.d.F. v. 26.01.2024), Immissionsprognose Staub (i.d.F. v. 07.11.2023), Löschwasserkonzept (i.d.F. v. 07.07.2023), Entwässerungskonzept (i.d.F. v. 12.12.2023), betriebsorganisatorisches Konzept Schutzabstand Hopfengarten (i.d.F. v. 07.07.2023), Übersicht Regeleinsatzstoffe (i.d.F. v. 17.10.2023), Betriebsbeschreibung Fa. Schneider (i.d.F. v. 07/2023) sowie den insgesamt vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen) können in der Zeit vom 14. März 2025 bis einschließlich 31. März 2025im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen eingesehen werden (Internetveröffentlichung). Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Zeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rahmen der Auslegung im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 13 (frei zugänglicher Raum) oder wahlweise Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung). Während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen jedoch nur zu den erneut geänderten und ergänzten Teilen des Vorhaben- und Erschließungsplanes (jeweils in ROT dargestellt)vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an bauamt@rohrbach-ilm.de abgegeben werden, können jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rohrbach eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen): Die Tabelle ist aus Platzgründen am Ende angehängt!

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1   Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nachrichtliche Hinweise:
a) die eingegangenen Stellungnahmen aus der im Zeitraum vom 22.11.2024 bis 11.12.2024 bereits durchgeführten erneuten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden zusammen mit den etwaigen Stellungnahmen aus dem gegenständlichen Verfahrensschritt gemeinsam im Gemeinderat einer Abwägung und Beschlussfassung zugeführt.
b) die zum gegenständlichen Bebauungsplanverfahren im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) durchgeführte 11. Änderung des Flächennutzungsplanes ist hiervon nicht betroffen!
Rohrbach, den 13.03.2025

gez. Christian Keck
Erster Bürgermeister

Bekannt. erneute Auslegung § 4a Abs. 3_Lageplan (4. Auslegung) 

Bekannt. erneute Auslegung § 4a Abs. 3_Tabelle Umweltinformationen (4. Auslegung)

SO Lagerplatz Ottersried_BPL_VEPL Teil 1 (Fassung § 4a Abs. 3)

SO Lagerplatz Ottersried_BPL_VEPL Teil 2 (Fassung § 4a Abs. 3)

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren (§ 4a Abs. 3)

SO Lagerplatz Ottersried_BPL_umelltbez. Informationen (Teil 1)

SO Lagerplatz Ottersried_BPL_umelltbez. Informationen (Teil 2)

SO Lagerplatz Ottersried_BPL_umelltbez. Informationen (Teil 3)

NACHRICHTLICH SO Lagerplatz Ottersried_BPL_faunistische Untersuchungen zur saP

NACHRICHTLICH SO Lagerplatz Ottersried_BPL_schalltechnische Untersuchung v. 26.01.2024

NACHRICHTLICH SO Lagerplatz Ottersried_BPL_Staubimmissionsprognose

NACHRICHTLICH SO Lagerplatz Ottersried_BPL_Betriebsbeschreibung Fa. Schneider

NACHRICHTLICH SO Lagerplatz Ottersried_BPL_Bodengutachten

NACHRICHTLICH SO Lagerplatz Ottersried_BPL_betriebsorganisatorisches Konzept Schutzabstand

NACHRICHTLICH SO Lagerplatz Ottersried_BPL_Übersicht Regeleinsatzsatzstoffe

NACHRICHTLICH SO Lagerplatz Ottersried_BPL_Löschwasserkonzept

NACHRICHTLICH SO Lagerplatz Ottersried_BPL_Entwässerungskonzept

NACHRICHTLICH SO Lagerplatz Ottersried_BPL_6. Bericht zur Dimensionierung d. Regenwasserversorgung

NACHRICHTLICH SO Lagerplatz Ottersried_BPL_saP (Fassung § 4a Abs. 3)

NACHRICHTLICH SO Lagerplatz Ottersried_BPL_Umweltbericht (Fassung § 4a Abs. 3)

NACHRICHTLICH SO Lagerplatz Ottersried_BPL_Begründung (Fassung § 4a Abs. 3)

NACHRICHTLICH SO Lagerplatz Ottersried_BPL_PLanzeichnung (Fassung § 4a Abs. 3)