Die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2025 wird zum 15. Februar fällig. Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, werden bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht. Die Erteilung eines SEPA-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Februar kann von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Donnerstag, 6. Februar schriftlich beim AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15. Februar nicht mehr berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 6. Februar ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die fälligen Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Februar überweisen. Die Änderung des SEPA-Mandates kann in der Online-Verwaltung auf der Website des AWP (awp-paf.de) noch bis Sonntag, 2. Februar erfolgen und dann wieder ab Samstag, 15. Februar für künftige Forderungen. Für bargeldlose Zahlungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC BYLADEM1PAF, IBAN DE39 7215 1650 0008 0122 70. Bei der Überweisung oder Einzahlung auf die vorgenannte Bankverbindung ist immer die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2023 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden. 29.01.2025 – 29 Abfallgebühren fällig Vorabinfo