Der Gemeinderat hat am 27.11.2024 die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Rohrbach (Entwässerungssatzung – EWS -) beschlossen.
Diese Satzung wurde am 02.12.2024 ausgefertigt und tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt dies bisher gültige Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Rohrbach (Entwässerungssatzung – EWS -) vom 12.11.2021 in der Fassung der Änderungssatzung vom 17.11.2022 außer Kraft.
Die Entwässerungssatzung ist in der Gemeindeverwaltung, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach a.d. Ilm, Zimmer-Nr. 14, vom 02.01.2025 bis zum 31.01.2025 während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme niedergelegt und wird zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Rohrbach veröffentlicht.
Eine barrierefreie Einsicht kann in Zimmer 2 erfolgen.
Rohrbach, den 02.01.2025
Keck,
Erster Bürgermeister