Gem. § 37 der Geschäftsordnung wird darauf hingewiesen, dass die am 27.11.2024 beschlossene Nachtrags-Haushaltssatzung der Gemeinde für das Jahr 2024 nach Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde durch Anschlag an den Amtstafeln der Gemeinde Rohrbach bekanntgemacht wird.

Die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 enthält keine nach der Gemeindeordnung genehmigungspflichtigen Bestandteile. Mit Schreiben vom 04.12.2024 (AZ 60/941.1) hat das Landratsamt Pfaffenhofen die rechtsaufsichtliche Würdigung bekanntgegeben.

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem Nachtragshaushaltsplan am 01.01.2024 in Kraft.

Gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung liegt der Nachtragshaushaltsplan gem. Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach (Kämmerei, Zimmer 12) innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme bereit (§ 4 Abs. 2 BekV).

Rohrbach, den 09.12.2024

K e c k

  1. Bürgermeister