Der Gemeinderat hat am 27.11.2024 die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Rohrbach (Entwässerungssatzung – EWS -) beschlossen.
Diese Satzung wurde am 02.12.2024 ausgefertigt und tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt dies bisher gültige Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Rohrbach (Entwässerungssatzung – EWS -) vom 12.11.2021 in der Fassung der Änderungssatzung vom 17.11.2022 außer Kraft.Die Entwässerungssatzung ist in der Gemeindeverwaltung, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach a.d. Ilm,  Zimmer-Nr. 14, vom 04.12.2024 bis zum 03.01.2025 während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme niedergelegt und wird zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Rohrbach (www.rohrbach-ilm.de – NEWS > Amtliche Bekanntmachungen) veröffentlicht.

 

Eine barrierefreie Einsicht kann in Zimmer 2 erfolgen.

Rohrbach, den 04.12.2024

Keck,
Erster Bürgermeister