Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 06.07.2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 48) im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet
„Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“
beschlossen, das wie folgt umgrenzt ist:
im Norden: durch die südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr 1761, Gemarkung Rohrbach sowie der nördlichen räumlichen Geltungsbereichslinie des Bebauungsplanes im Bereich der Kreisstraße PAF 21 (betreffend die Fl.Nrn. 260/20, 751/6, Gemarkung Rohrbach)
im Süden: durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 1768, 1772/2 und 1770, Gemarkung Rohrbach
im Osten: durch die westliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1770, Gemarkung Rohrbach sowie durch die östliche Grundstücksgrenze des öffentlichen Feldweges Fl.Nr. 1768, Gemarkung Rohrbach
im Westen: durch die westliche Grundstücksgrenze des öffentlichen Feldweges Fl.Nr. 1768, Gemarkung Rohrbach
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1769, 1768/Tfl., 751/6, 260/20 der Gemarkung Rohrbach und ist im beiliegenden Lageplan farbig umgrenzt.
Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) einschließlich Grünflächen als „Lagerplatz für Aushubmaterialien mit Recycling- und Aufbereitungsanlage“ festzusetzen.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurden die Planungsbüros Schwarz (Stadtplanung), München, sowie Köppel (Landschaftsarchitektur), Mühldorf am Inn, beauftragt.
Nach der durchgeführten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) wurde in der Gemeinderatssitzung vom 18.09.2024 die nochmalige Änderung der Planfassung beschlossen.
Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen und Ergänzungen beschlossen:
• Geringfügige Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes durch Anpassung des festgesetzten Sichtdreieckes an der Kreisstraße PAF 21 + hierdurch Rücknahme der Überschneidung mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 „Solarpark Ottersried“ (Wegfall Fl.Nr. 1814 Tfl., Gemarkung Rohrbach)
• Änderung des Titels in „Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ (Wegfall Zusatz „mit Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 „Solarpark Ottersried“)
• Geringfügige Modifizierung von Festsetzungen und Hinweisen u.a. zur Grünordnung, Artenschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, Baubeschränkungszone an Autobahn
• Anpassung und Modifizierung der Begründung, Umweltbericht und saP aufgrund der erfolgten Beschlüsse
Der Bebauungsplanentwurf mit seinen Anlagen wurde nach vorausgegangener förmlicher Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) vom Gemeinderat in der Sitzung vom 18.09.2024 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan (in der Fassung vom 18.09.2024), Begründung (i.d.F. v. 18.09.2024), Umweltbericht (i.d.F. v. 18.09.2024), spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (i.d.F. v. 14.12.2023, akt. 19.11.2024) einschl. faunistischer Untersuchung (i.d.F. v. 06/2023), geotechnisches Gutachten (i.d.F. v. 11.01.2023) mit 6. Bericht zur Dimensionierung der Regenwasserversickerung (i.d.F. v. 04.03.2024), schalltechnische Untersuchung (i.d.F. v. 26.01.2024), Immissionsprognose Staub (i.d.F. v. 07.11.2023), Löschwasserkonzept (i.d.F. v. 07.07.2023), Entwässerungskonzept (i.d.F. v. 12.12.2023), betriebsorganisatorisches Konzept Schutzabstand Hopfengarten (i.d.F. v. 07.07.2023), Übersicht Regeleinsatzstoffe (i.d.F. v. 17.10.2023), Betriebsbeschreibung Fa. Schneider (i.d.F. v. 07/2023) sowie den insgesamt vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen können in der Zeit vom
22. November 2024 bis einschließlich 11. Dezember 2024
im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen eingesehen werden (Internetveröffentlichung). Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Zeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rahmen der Auslegung im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 13 (frei zugänglicher Raum) oder wahlweise Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung).
Während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen – jedoch nur zu den erneut geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes (in den Verfahrensunterlagen jeweils in ROT dargestellt) – vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an bauamt@rohrbach-ilm.de abgegeben werden, können jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rohrbach eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen):
–> Die Tabelle ist aus Platzgründen auf den nachfolgenden Seiten 4-8 (abgedruckt)!
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Nachrichtlicher Hinweis:
Die zum gegenständlichen Bebauungsplanverfahren im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) durchgeführte 11. Änderung des Flächennutzungsplanes ist hiervon nicht betroffen!
Rohrbach, den 21.11.2024
Keck
1. Bürgermeister
Anlagen:
Bekannt. erneute Auslegung § 4a Abs. 3_Lageplan
Bekannt. erneute Auslegung $ 4a Abs. 3_Tabelle Umweltinformationen
SO Lagerplatz Ottersried_BPLFNP_Bodengutachten (Fassung § 3 Abs. 2)
SO Lagerplatz Ottersried_BPL_Betriebsbeschreibung Fa. Schneider (Fassung § 3 Abs. 2)
SO Lagerplatz Ottersried_BPLFNP_faunistische Untersuchungen zur saP (Fassung § 3 Abs. 2)
SO Lagerplatz Ottersried_BPLFNP_schalltechnische Untersuchung v. 26.01.2024 (Fassung § 3 A
SO Lagerplatz Ottersried_BPLFNP_Staubimmissionsprognose (Fassung § 3 Abs. 2)
SO Lagerplatz Ottersried_BPLFNP_betriebsorganisatorisches Konzept Schutzabstand Hopfengart SO Lagerplatz Ottersried_BPLFNP_Entwässerungskonzept (Fassung § 3 Abs. 2)
SO Lagerplatz Ottersried_BPL_Übersicht Regeleinsatzsatzstoffe (Fassung § 3 Abs. 2)
SO Lagerplatz Ottersried_BPLFNP_6. Bericht zur Dimensionierung der Regenwasserversickerung
SO Lagerplatz Ottersried_BPLFNP_Löschwasserkonzept (Fassung § 3 Abs. 2)
SO Lagerplatz Ottersried_BPL_Zusammenstellung umweltbezogener Informationen und Stellungna (1)
SO Lagerplatz Ottersried_BPL_Zusammenstellung umweltbezogener Informationen und Stellungna
SO Lagerplatz Ottersried_BPL_saP (Fassung § 4a Abs. 3)
SO Lagerplatz Ottersried_BPL_Umweltbericht (Fassung § 4a Abs. 3)
SO Lagerplatz Ottersried_BPL_Begründung (Fassung § 4a Abs. 3)
SO Lagerplatz Ottersried_BPL_VEPL (Fassung § 4a Abs. 3)
SO Lagerplatz Ottersried_BPL_PLanzeichnung (Fassung § 4a Abs. 3)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren (§ 4a Abs. 3)