Vorbemerkung:

Aufgrund zeitweiser technischer Störungen bei der durchgeführten Internetveröffentlichung (Tag der Veröffentlichung am 12.09.2024, Ende 23.10.2024) des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Gambach“ (einschließlich seinen Anlagen) nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Verfahrensschritt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Internetveröffentlichung sowie Auslegung des Planentwurfes für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Gambach“ hiermit wiederholt. Stellungnahmen, die im vorstehend bezeichneten Verfahrensschritt bereits abgegeben wurden, behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit und werden im weiteren Verfahrensprozess bearbeitet.

Nachrichtlicher Hinweis:

Die zum gegenständlichen Bebauungsplanverfahren im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) durchgeführte 12. Änderung des Flächennutzungsplanes ist hiervon nicht betroffen!

Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 11.10.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 49) im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet

„Solarpark Gambach“

beschlossen, das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden: durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 64 und 73 der Gemarkung Gambach
im Osten: durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 79, Gemarkung Gambach
im Süden: durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 62 und 57 der Gemarkung Gambach sowie durch die südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 75 der Gemarkung Gambach
im Westen: durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 68, Gemarkung Gambach, der westlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 63, Gemarkung Gambach sowie der Kreisstraße PAF 21 (Fl.Nr. 179, Gemarkung Gambach)

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 63, 74, 74/1 und 75 der Gemarkung Gambach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) einschließlich einer entsprechenden Eingrünung für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.

Der Bebauungsplanentwurf mit seinen Anlagen wurde nach vorausgegangener frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) vom Gemeinderat in der Sitzung vom 24.07.2024 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan (in der Fassung vom 24.07.2024), Begründung mit Umweltbericht (i.d.F. v. 24.07.2024), spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (i.d.F. v. 15.11.2023), geotechnische Stellungnahme zur Fundierung (i.d.F. v. 15.05.2024), Blendgutachten (i.d.F. v. 12.01.2024) sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen können in der Zeit vom

  1. November 2024 bis einschließlich 11. Dezember 2024

im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen eingesehen werden (Internetveröffentlichung). Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Zeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rahmen der Auslegung im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 13 (frei zugänglicher Raum) oder wahlweise Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung).

Während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an bauamt@rohrbach-ilm.de abgegeben werden, können jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rohrbach eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen):

  • Die Tabelle ist aus Platzgründen auf den nachfolgenden Seiten 3-5 (abgedruckt)!

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Rohrbach, den 06.11.2024

Keck
1. Bürgermeister

Downloads:

Bekannt. Auslegung § 3 Abs. 2_Tabelle Umweltinformationen
Bekannt. Auslegung § 3 Abs. 2_Lageplan
BPL Nr. 49 Solarpark Gambach_BPL (Stand § 3 4 Abs. 2 BauGB)
BPL Nr. 49 Solarpark Gambach_VEPL (Stand § 3 4 Abs. 2 BauGB)
BPL Nr. 49 Solarpark Gambach_Blendgutachten (Stand § 3 4 Abs. 2 BauGB)
BPL Nr. 49 Solarpark Gambach_saP (Stand § 3 4 Abs. 2 BauGB)
SL_231_Rohrbach_Geotechnische Stellungnahme_mit Korrosionswahrscheinlichkeit_15.05.24
BPL Nr. 49 Solarpark Gambach_Begründung mit Umweltbericht (Stand § 3 4 Abs. 2 BauGB)
Zusammenstellung umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen zu § 3 Abs. 2
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren2