Seit 2018 bekommen Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens einen Pflegegrad 2 nachweisen können, einmal jährlich pauschal 1.000 € ausbezahlt. Wie Heidi Heinzlmeier, Leiterin des Pflegestützpunkts Pfaffenhofen mitteilt, kann der Erstantrag auf Landespflegegeld für das Pflegegeldjahr 2023/2024 (1.10.2023 bis 30.09.2024) noch bis zum 31.12.2024 gestellt werden. Wer also im oben genannten Zeitraum (Pflegegeldjahr) einen Antrag auf Pflegegradeinstufung gestellt hat, der mit mindestens Pflegegrad 2 bewilligt wurde, ist anspruchsberechtigt für das Landespflegegeld.
„Ein einmal gestellter Antrag gilt für die folgenden Jahre fort, sofern die Anspruchsvoraussetzungen bestehen bleiben. Ein neuer Antrag muss nicht gestellt werden“, so Heidi Heinzlmeier.
Anspruchsberechtigt ist der Pflegebedürftige selbst. Dieser kann auch entscheiden, wie er das Geld einsetzen möchte, da es nicht zweckgebunden ist.
Dem unterzeichneten Antrag sind folgende Anlagen zuzufügen:
- Kopie des Bescheides der Pflegekasse über die Feststellung des Pflegegrades 2 oder höher bzw. eine Kopie des entsprechenden Schreibens der Pflegeversicherung (nicht das MD-Gutachten)
- Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises (falls eine gesetzliche Betreuung oder Bevollmächtigung besteht)
Grundsätzlich kann auch bei pflegebedürftigen Kindern, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, ein Antrag durch die Erziehungsberechtigten gestellt werden. Bei pflegebedürftigen Kindern, bei denen kein Ausweis vorliegt, kann bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres eine Kopie der Geburtsurkunde eingereicht werden.
Darüber hinaus ist es möglich, dass auch pflegebedürftige Personen einen Antrag stellen können, für die im Rahmen der Sozialhilfe durch den überörtlichen Sozialhilfeträger die Heimkosten getragen werden. Antragsformulare und weitere Informationen gibt es u.a. beim Pflegestützpunkt Pfaffenhofen oder im Internet unter http://landespflegegeld.bayern.de.
Das Team des Pflegestützpunkts unterstützt die Antragsstellerinnen und Antragsteller auch gerne beim Ausfüllen des Antrags.
Der Antrag ist per Post an das Bayerische Landesamt für Pflege (Landespflegegeld), Postfach 1365, 92203 Amberg zu schicken.
Der Pflegestützpunkt in der Löwenstraße 2 in Pfaffenhofen hat am Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr geöffnet. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird die Vereinbarung von Terminen empfohlen. Telefonisch ist das Team des Pflegestützpunktes unter Nr. 08441 27-3401 oder 27-3402 zu erreichen.