Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 11.10.2023 die

 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

beschlossen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft ausschließlich die im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichneten Grundstücke Fl.Nrn. 63, 74, 74/1 und 75 der Gemarkung Gambach.

Die Grundstücke Fl.Nrn. 63, 74, 74/1 und 75 der Gemarkung Gambach sind bisher als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Als künftige Art der baulichen Nutzung soll nunmehr ein „Sondergebiet Photovoltaik“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) mit entsprechender Eingrünung (Ausgleichsfläche) dargestellt werden.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit seinen Anlagen wurde nach vorausgegangener frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) vom Gemeinderat in der Sitzung vom 24.07.2024 gebilligt.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (in der Fassung vom 24.07.2024), Begründung mit Umweltbericht (i.d.F. v. 24.07.2024), spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (i.d.F. v. 15.11.2023), geotechnische Stellungnahme zur Fundierung (i.d.F. v. 15.05.2024), Blendgutachten (i.d.F. v. 12.01.2024) sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen können in der Zeit vom

 16. September 2024 bis einschließlich 23. Oktober 2024

im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen eingesehen werden. Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Auslegungszeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer       Nr. 13 (frei zugänglicher Raum) oder wahlweise Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung).

Während der Veröffentlichungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an bauamt@rohrbach-ilm.de abgegeben werden, können jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rohrbach eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen):

-> Die Tabelle ist aus Platzgründen auf den nachfolgenden Seiten 3-5 (abgedruckt)!

Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1   Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach  § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1   Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nachrichtlicher Hinweis:

Zum gegenständlichen Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Gambach“ durchgeführt. Hierzu erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.

 

Downloads:

Bekannt. Auslegung § 3 Abs. 2_Tabelle Umweltinformationen
Bekannt. Änderungsbeschluss + Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 2_Lageplan
12. FNP-Änderung_FNP-Planentwurf (Stand § 3 § 4 Abs. 2 BauGB)
12. FNP-Änderung_Begründung mit Umweltbericht (Stand § 3 § 4 Abs. 2 BauGB)
12. FNP-Änderung_Blendgutachten (Stand § 3 § 4 Abs. 2 BauGB)
12. FNP-Änderung_geotechnische Stellungnahme zur Fundierung (Stand § 3 § 4 Abs. 2 BauGB)
12. FNP-Änderung_saP (Stand § 3 § 4 Abs. 2 BauGB)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren3
Zusammenstellung umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen zu § 3 Abs. 2