Mit der Legalisierung des Konsums von Cannabis durch die Bundesregierung gehen eine Vielzahl von Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche einher. So ist der öffentliche Konsum  in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren verboten; ebenso der Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten. Die öffentlich zugängliche „Bubatzkarte“, welche bereits kurz nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes online ging, zeigt nun auch für die Gemeinde die Konsumverbotsgebiete in Form eines roten Kreises: Bubatzkarte

Im Gegenzug heißt es jedoch nicht, dass der Konsum von Cannabis außerhalb dieser Gebiete per se erlaubt ist. Hier sind die jeweils einschlägigen Regelungen zu beachten. Die Deutsche Bahn hat beispielsweise an Bahnhöfen ein generelles Konsumverbot per Hausordnung erlassen. Die Gemeinde behält sich vor, anlässlich von Veranstaltungen oder baulichen Maßnahmen strengere Regelungen zu erlassen und empfiehlt in diesem Kontext eine verantwortungsvolle Verhaltensweise.