Immer wieder wird das Passamt mit folgender Aussage konfrontiert: „Wir fahren nur nach Österreich“, oder „wir sind nur innerhalb Europas unterwegs, da brauchen wir keinen Pass (Ausweis).“ Hierbei werden das Passgesetz (PassG) bzw. das Gesetz über Personalausweise (PAuswG) mit dem „Schengener Abkommen“ verwechselt.

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen (PAuswG).

Deutsche, die aus Deutschland ausreisen oder wieder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Dies kann auch durch den Personalausweis geschehen (PassG). Das heißt, dass auch Babys und Kleinkinder bei Überschreitung der deutschen Grenze einen Ausweis benötigen – die Geburtsurkunde ist kein Ausweis!

Nach dem „Schengener Abkommen“ dürfen Deutsche ohne Personenkontrolle die Grenzen der beigetretenen Staaten (z. B. Österreich, Frankreich, Niederlande, Spanien, Portugal usw.) überschreiten. Diese „unkontrollierte“ Einreise entbindet niemanden davon, sich entsprechend dem jeweiligen nationalen Recht über seine Person auszuweisen.

Im Internet kann man auf der Seite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) unter Länder- und Reiseinformationen die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in Erfahrung bringen.

Für die Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses benötigen Sie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass und ein neues Passfoto (35 x 45 mm ohne Rand, scharf und kontrastreich, ohne Schatten, Gesichtshöhe 32 – 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz, Kopfhaltung gerade, Frontalaufnahme, Gesichtsausdruck neutral, Lippen geschlossen, Augen offen und deutlich sichtbar, keine Knicke und Verunreinigungen, Hintergrund hell und einfarbig).

Dieses können Sie nun auch problemlos bei uns im Rathaus für 10 € anfertigen lassen.

Für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses für ein Kind brauchen wir die Zustimmungserklärung beider Elternteile und das Kind muss bei der Antragstellung dabei sein.

Zusätzlich benötigen wir eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bzw. Ablichtung aus dem Familienbuch (Heiratseintrag), wenn es der erste Personalausweis bzw. Reisepass ist, welchen Sie von der Gemeinde Rohrbach erhalten. Aus dieser Unterlage muss der aktuell geführte Familienname ersichtlich sein.

Der Antragsteller muss persönlich beim Passamt vorsprechen; bei Beantragung eines Reisepasses sowie Personalausweises werden die Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger gescannt. Diese werden zwischengespeichert und bei Aushändigung des Dokuments aus unserem Datensatz gelöscht.

Die Bearbeitungszeit der Reisepässe dauert zurzeit ca. 4 – 5 Wochen, der Personalausweise ca. 2 – 3 Wochen.

Bitte beachten Sie, dass die Ausweisdokumente bei Kindern 6 Jahre gültig sind, sofern man die Kinder anhand der Bilder noch erkennen kann. Hat sich ein Kind zwischenzeitlich sehr verändert und ist anhand des Passfotos nicht mehr zu erkennen verliert das Ausweisdokument seine Gültigkeit.